
Abzugsmenge

Mit der Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.07.2011 erfolgt eine Änderung bei den Abzugsmengen.
Alle bisher genehmigten Abzugsmengen (15 m³ bzw. 25 m³) verfallen somit zum 30.06.2011.
Damit Sie auch zukünftig Ihre Abzugsmenge berücksichtigt bekommen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Diesen können Sie sich hier im Internet herunterladen.
Merkblatt zur Abzugsmenge (pdf 39 KB)







