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Mini-KWK-Anlagen werden wieder gefördert

Zum 1. April 2012 nimmt die Bundesregierung die Förderung von Mini-KWK-Anlagen wieder auf. Die NEUSTADTWERKE begrüßen die Wiederaufnahme der Förderung, da es ein positives Signal in Richtung Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland darstellt.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Anträge können dort eingereicht werden.

Die ab April dieses Jahres geltende Richtlinie sieht folgende Abstufungen bei der Förderung vor:
•    1.500 Euro pro kWel bis einschließlich ein kWel,
•    300 Euro pro kWel von ein bis einschließlich vier kWel,
•    100 Euro pro kWel von vier bis einschließlich zehn kWel,
•    50 Euro pro kWel von zehn bis einschließlich 20 kWel.

So erhält beispielsweise ein Mini-BHKW mit einer elektrischen Leistung von zehn Kilowatt nach der neuen Förderrichtlinie einen einmaligen Investitionszuschuss von 3.000 Euro. Neben vielen detaillierten Voraussetzungen ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent der Anlage nachzuweisen.

Haben Sie Fragen zur Wiederaufnahme der KWK-Förderung der Bundesregierung oder sind Sie am CO2-Minderungsprogramm der NEUSTADTWERKE interessiert? Mit diesem Programm fördern die NEUSTADTWERKE ebenfalls den Einsatz von Blockheizkraftwerken. Dann melden Sie sich! Die Mitarbeiter der NEUSTADTWERKE beraten Sie gerne!

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