NeuStadtWerke

Hinweis zur Ausführung von Rohrgraben für Hausanschlussleitungen

Nachdem Sie die Bezugsmeldungen für Strom und Wasser mit den entsprechenden Plänen bei uns eingereicht haben, können Sie nach Absprache mit unseren Meistern die Rohrgräben für die Versorgungsleitungen für Strom und Wasser auf eigenem Grundstück herstellen. Die Erstellung des Rohrgrabens für Ihre Gasversorgung ist, falls nichts anders vereinbart wurde, im Anschlusspreis enthalten und wird von uns erstellt. Der Trassenverlauf wird Ihnen auf dem Lageplan vorgegeben. Die Rohrgrabenbreite und -tiefe entnehmen Sie der Zeichnung.

Die Rohrgrabensohle muss eben sein, damit ein Aufliegen der Leitungen erreicht wird. Die Grabenwände sind senkrecht oder wenn es die Verhältnisse erfordern auf Böschung zu schachten. Notfalls sind Grabenwände abzusteifen. Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind unbedingt einzuhalten.


Bauherrenmappe - Teil 1: NEUSTADTWERKE (pdf 640 KB)

Bauherrenmappe - Teil 2: Kommunalbetriebe (pdf 36 KB)
Niederschlagswassergebühr - Informationsblatt

Bauherrenmappe - Teil 3: Kommunalbetriebe (pdf 512 KB)
Niederschlagswassergebühr - Unterlagen

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