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Blockheizkraftwerke

Der Einsatz von Blockheizkraftwerken ist, unter Berücksichtigung entsprechender Benutzungsstunden, ab ca. 5.000 – 6.000 Stunden/Jahr, eine ökonomisch interessante Lösung, um CO2 zu reduzieren. Damit lassen sich bei optimaler Dimensionierung und Auslastung Jahresnutzungsgrade von über 80 % erzielen.

Wofür gibt es Zuschüsse?

Die Zuschüsse erhalten Sie für den Einsatz von Erdgas-Blockheizkraftwerken.

Der Jahresnutzungsgrad der Anlage von 70 % und die Emissionsgrenzwerte nach TA-Luft (50% der Grenzwerte) müssen eingehalten werden. Es sind keine Langzeitreserven erforderlich. Die Anlagen sind Festinstallationen und unterliegen den jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften. Gefördert werden nur stationär betriebene und industriell gefertigte Anlagen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Investitionskostenzuschuss beträgt 150 € pro kW thermische Leistung und ist begrenzt auf maximal 1.500 € pro installierter Anlage.

 

Antrag Blockheizkraftwerke (pdf)

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