
CO2-Minderungsprogramm für Kunden der NEUSTADTWERKE
Kunden der NEUSTADTWERKE erhalten auch im Jahr 2012 eine Belohnung für Klimaschutzmaßnahmen.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:
2. Kontrollierte Wohnungslüftung
3.1 Heizungsumstellung - Wärmepumpe
3.2 Heizungsumstellung - Erdgasbrennwerttechnik
4. Installation von Blockheizkraftwerken
6. Umweltschonende Elektromobilität
7. Stromeffiziente Haushaltsgeräte
Voraussetzungen
- Sie sind Strom- und Erdgaskunde der NEUSTADTWERKE?
(vorausgesetzt Sie haben die Möglichkeit Erdgas zu beziehen)
- Das zu dämmende Gebäude befindet sich innerhalb des Strom- oder Gasnetzgebietes der NEUSTADTWERKE?
- Sie haben eine Strom- und/oder Erdgasvertrag für das betreffende Gebäude mit uns abgeschlossen?
Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Energielieferanten und haben weder einen Erdgasliefervertag noch einen Stromliefervertrag mit uns, wird der Zuschuss zeitanteilig zurückgefordert. Eine Antragsberücksichtigung erfolgt nicht, wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom-, Erdgaslieferungsvertrag mit den NEUSTADTWERKEn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben. Für alle Maßnahmen im Rahmen des "CO2- Minderungsprogramms 2011 für Kunden der NEUSTADTWERKE" gilt: Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der NEUSTADTWERKE. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. Die Bewilligung der Fördermittel seitens der NEUSTADTWERKE muss vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein!
Wie erhalten Sie den Zuschuss?
Den Antrag gibt es bei den NEUSTADTWERKEn und auf unserer Internetseite zum Herunterladen. Gerne senden wir Ihnen auch einen Antrag per Post zu. Bitte wenden Sie sich an unsere Servicemitarbeiter. Füllen Sie den Antrag vollständig aus, legen alle notwendigen Unterlagen bei (siehe Checkliste) und senden ihn an die NEUSTADTWERKE. Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung des Antrags sämtliche Angaben vorliegen müssen.
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Auskünfte: Telefon 09161 / 785 – 0 Fax 09161 / 785 – 150
E-Mail info@neustadtwerke.de Internet www.neustadtwerke.de |
Weitere Informationen: Broschüre (pdf) |
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Benötigte Unterlagen: Checkliste (pdf) |
Weitere Förderungsmaßnahmen gibt es auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.







