
Elektromobilität
Die Elektromobilität wird auf längere Sicht die CO2-Bilanz des Verkehrs deutlich verbessern. Elektrofahrzeuge sind hoch effizient und emittieren im Betrieb in der Regel kein CO2. Damit dies auch bei einer Betrachtung der gesamten Energiekette gilt, ist eine umweltfreundliche und klimaentlastende Stromerzeugung für die Elektromobilität erforderlich. Auch deshalb liefern die NEUSTADTWERKE ab April 2011 ausschließlich Naturstrom aus erneuerbaren Quellen.
Wofür gibt es Zuschüsse?
Wir fördern den Neukauf eines Elektrofahrzeugs (PKW mit amtlichem Kfz-Kennzeichen) sowie den Neukauf eines Elektromotorrollers (zweirädrig, mindestens Versicherungskennzeichen) für privat und gewerblich genutzte Zwecke. Von der Förderung sind klappbare Elektroroller, Segways, Elektrofahrräder sowie umgebaute und gebrauchte Elektrofahrzeuge ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Kauf eines Elektrofahrzeugs (PKW) wird mit 2.000 kWh multipliziert mit Ihrem derzeitigen Strompreis bezuschusst.
Der Kauf eines Elektromotorrollers wird mit einer Gutschrift in Höhe von 500 kWh multipliziert mit Ihrem derzeitigen Strompreis bezuschusst.
Kostenlose Betankungen an unseren Strom-Tankstellen im Stadtgebiet. (Registrierung mit EC-Karte nötig.)
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Das Fahrzeug muss im Landkreis Neustadt a. d. Aisch zugelassen sein. Ihr neues Elektrofahrzeug muss zwischen dem 01.01. bis 31.12.2011 zugelassen bzw. gekauft worden sein. Eine Beantragung kann nur bis zum 31.12.2011 erfolgen. Förderfähig sind grundsätzlich nur Erstzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen.
Antrag Elektromobilität (pdf)







