NeuStadtWerke

Gebührenrechner Abwasserbescheid ab 01.07.2011

Grunddaten
Gebührenpflichtige Fläche (lt. Berechnungsbogen)
Frischwasserbezug (lt. Zähler der Stadtwerke)
 
Hatten Sie bisher eine Abzugsmenge? Ja Nein
Wurde die Menge bisher als Pauschale oder als gemessener Wert berücksichtigt?
gezählte Abzugsmenge aus dem Vorjahr (lt. separatem Zähler)
  15 m³ (für Gartenflächen von 200 bis 500 m²)
  25 m³ (für Gartenflächen ab 500 m²)
Möchten Sie zukünftig einen pauschalen Gartenwasserabzug beantragen? Ja Nein

Neues Verfahren bei den Gartenwasser-Abzugsmengen § 10 Abs. 7 der Satzung:
Auf schriftlichen Antrag werden für die Bewässerung von Gartenflächen von dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung zugeführten Wassermenge für Gartenflächen von 200 m² bis 400 m² ohne Nachweis eine Abwassermenge von 5 m³ jährlich und bei Gartenflächen über 400 m² ohne Nachweis eine Abwassermenge von 10 m³ in Abzug gebracht. Ein Abzug ist nur möglich, soweit der Mindestverbrauch pro Person / Jahr von 35 m³ nicht unterschritten wird.
Hinweis:Bisher beantragte Abzugsmengen werden ab 01.07.2011 nicht mehr berücksichtigt und müssen neu beantragt werden. Das Formular finden Sie hier im Internet zum herunterladen oder können es bei der Stadt Neustadt im Bürgerbüro erhalten.
 
neue zu beantragende Abzugsmenge 5 m³ (für Gartenflächen von 200 bis 400 m²)
  10 m³ (für Gartenflächen ab 400 m²)
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen Personen
Mindestverbrauch Frischwasser (35 m³ / Person gem. § 10 Abs. 7)
zur Abrechnung kommende Frischwassermenge  

 

 


Angaben zu Zisternen
Haben Sie eine Zisterne? Ja Nein
Verwenden Sie Zisternenwasser als Brauchwasser? Ja Nein
Erläuterung:
Bei Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser aus Niederschlagswassernutzungsanlagen i.S. von § 10a Abs. 4b i.V.m. Abs. 6a wird, solange der Gebührenschuldner keine geeigenten Messeinrichtungen angebracht hat, die Schmutzwassermenge pauschal um 0,3 m³ pro Jahr je 1 m³ der Niederschlagswassernutzungsanlage angeschlossenen Fläche erhöht. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen.
An die Zisterne angeschlossene Fläche  
= Hinzurechnung zu Schmutzwasser  




Berechnung

Gebühr Niederschlagswasser m² x 0,38 EUR/m² = EUR
Gebühr Schmutzwasser m³ x 2,43 EUR/m³ = EUR
neuer Gebührensatz = EUR

Vergleichsberechnung

Abwassergebühr vor 01.07.2011 m² x 3,44 EUR/m³ = EUR
= EUR

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