
Geschäftsbedingungen
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2391)
Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.
StromGVV (pdf 48 KB)
Ergänzende Bedingungen
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26.10.2006, BGBl. I S. 2391.
Ergänzende Bedingungen - StromGVV (pdf 86 KB)







