
DISCLAIMER / HAFTUNG FÜR FREMDE LINKS
Die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH (NEUSTADTWERKE) ist als Dienstanbieter nach § 3 Nr.1, § 8 (1) des Teledienstgesetzes (TDG) (Stand 14.12.2001) für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.
Bei den über "Links" übermittelten oder gespeicherten Inhalten anderer Anbieter handelt es sich um fremde Informationen und nicht um eigene Inhalte der NEUSTADTWERKE. Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen.
Die NEUSTADTWERKE haben bei der erstmaligen Verknüpfung den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Nach dem TDG sind die NEUSTADTWERKE als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 (2) TDG). Erst wenn festgestellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben. Im Einzelnen regelt das TDG die Haftung des Dienstanbieters wie folgt: Für die Übermittlung von fremden Informationen sind die NEUSTADTWERKE nicht verantwortlich, wenn die NEUSTADTWERKE(i) diese nicht veranlasst hat, (ii) den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt hat und (iii) die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat (§ 9 (1) TDG). Die NEUSTADTWERKE sind für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung fremder Informationen nicht verantwortlich, wenn sie (i) die Informationen nicht verändert, (ii) die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachtet, (iii) die Regeln für die Aktualisierung der Information beachtet, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, (iv) die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigt und (v) unverzüglich handelt, um gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§ 10 TDG). Die NEUSTADTWERKE sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich, sofern (i) sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihr im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder (ii) sie unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt hat (§ 11 TDG).
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Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH ist als Diensteanbieter nach § 3 Nr.1, § 8 (1) des Teledienstegesetzes (TDG) (Stand 14.12.2001) für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.
Bei den über "Links" übermittelten oder gespeicherten Inhalten anderer Anbieter handelt es sich um fremde Informationen und nicht um eigene Inhalte von den STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH. Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen.
Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH hat bei der erstmaligen Verknüpfung den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Nach dem TDG ist die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 (2) TDG). Erst wenn festgestellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben. Im einzelnen regelt das TDG die Haftung des Diensteanbieters wie folgt: Für die Übermittlung von fremden Informationen ist die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH nicht verantwortlich, wenn die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH(i) diese nicht veranlasst hat, (ii) den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt hat und (iii) die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat (§ 9 (1) TDG). Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH ist für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung fremder Informationen nicht verantwortlich, wenn es (i) die Informationen nicht verändert, (ii) die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachtet, (iii) die Regeln für die Aktualisierung der Information beachtet, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, (iv) die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigt und (v) unverzüglich handelt, um gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald er Kenntnis davon erhalten hat, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§ 10 TDG). Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH ist für fremde Informationen, die es für einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich, sofern (i) es keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihm im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder (ii) es unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald es diese Kenntnis erlangt hat (§ 11 TDG).
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Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH hat bei der erstmaligen Verknüpfung den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Nach dem TDG ist die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 8 (2) TDG). Erst wenn festgestellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben. Im einzelnen regelt das TDG die Haftung des Diensteanbieters wie folgt: Für die Übermittlung von fremden Informationen ist die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH nicht verantwortlich, wenn die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH(i) diese nicht veranlasst hat, (ii) den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt hat und (iii) die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat (§ 9 (1) TDG). Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH ist für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung fremder Informationen nicht verantwortlich, wenn es (i) die Informationen nicht verändert, (ii) die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachtet, (iii) die Regeln für die Aktualisierung der Information beachtet, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, (iv) die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigt und (v) unverzüglich handelt, um gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald er Kenntnis davon erhalten hat, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§ 10 TDG). Die STADTWERKE NEUSTADT a. d. Aisch GmbH ist für fremde Informationen, die es für einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich, sofern (i) es keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihm im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder (ii) es unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald es diese Kenntnis erlangt hat (§ 11 TDG).
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