
Zuschuss zu Regenwassernutzungsanlagen
Die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch fördern Regenwassernutzungsanlagen
Trinkwasser ist ein kostbares Gut, dessen Gewinnung in Zukunft immer aufwendiger wird. Im Haushalt ist nicht für alle Anwendungsbereiche Trinkwasserqualität erforderlich. Aus diesem Grund fördern die NEUSTADTWERKE den Bau von Regenwassernutzungsanlagen. Gefördert werden Anlagen für Regenwasser zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung. Eine Nutzung zum Wäschewaschen ist möglich, aber aus hygienischen Gründen sehr bedenklich. Anlagen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen, werden nicht gefördert.
Als Förderung werden auf Antrag 75,00 € je cbm Fassungsvermögen der Sammelanlage gewährt. Bedingung ist ein Mindestfassungsvermögen von 3 cbm. Gefördert werden maximal 5 cbm.
Das verwendete Regenwasser ist von der Abwasserbeseitigungsgebühr befreit.
Hinweis:
Die Anlage muss den DIN-Normen 1988 und 1986 entsprechen und darf nur von einer bei den NEUSTADTWERKEn eingetragenen Installationsfirma ausgeführt werden. Der Antragsteller ist für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Anlage und für evtl. auftretende Schäden verantwortlich. Während der Ausführung können die Angaben des Antrags durch einen Vor-Ort-Besuch von Mitarbeitern der NEUSTADTWERKE überprüft werden. Die Baumaßnahme darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Die Förderung ist nach Inbetriebnahme und Abnahme durch Mitarbeiter der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH fällig.
Eine Zuschussbewilligung entbindet den Antragsteller nicht, evtl. notwendige Erlaubnisse oder Genehmigungen selbständig einzuholen. So muss z. B. die Anlage dem staatlichen Gesundheitsamt angezeigt werden.
Zusätzlich sind die Hinweise auf dem "Merkblatt für Regenwassernutzer" der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass auch Anlagen, die nicht von uns gefördert werden, vorschriftsgemäß ausgeführt werden müssen. Dies ist nur der Fall, wenn die Anlage von einem bei den NEUSTADTWERKEn eingetragenen Installateur errichtet und von den NEUSTADTWERKEn abgenommen wird. Gemäß AVBWasser mit den Ergänzenden Bestimmungen besteht in Neustadt a. d. Aisch ein Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung. Gesammeltes Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung darf genutzt werden. Die NEUSTADTWERKE müssen jedoch darüber informiert werden.
Mehr Informationen zur Regenwassernutzung unter www.fbr.de/thema/einfuehrung.htm







