NeuStadtWerke

Stromkennzeichnung

 

Ziel der Stromkennzeichnung ist, die europaweite Verbraucherinformation und den Verbraucherschutz zu verbessern. Der Kunde erfährt, aus welchen Energieträgern sein Stromprodukt hergestellt wird und welche Umweltauswirkungen mit der Energienutzung verbunden sind. Zum besseren Vergleich werden die deutschen Durchschnittswerte mit angegeben.

Kunden der NEUSTADTWERKE werden seit 2011 mit 100% Naturstrom aus Wasserkraft versorgt. Damit leisten wir einen großen Beitrag zum Klimaschutz für Neustadt a. d. Aisch und die Region.

Aus diesem Grund ist neben der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht der Stromkennzeichnung 2010 auch die voraussichtliche Stromkennzeichnung 2011 mit ausgewiesen.

 

Hinweis:
Am Ende dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Stromkennzeichnung in Form von gestellten Fragen. (FAQ´s Stromkennzeichnung)

 

Kennzeichnung der Stromlieferung 2010

Kennzeichnung der Stromlieferung 2010

 

Stromkennzeichnung der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH
gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011

 

Kennzeichnung der Stromlieferung 2010... zum Anzeigen hier klicken!

 

Stand: 1. November 2011

 

Strommix (tabellarisch)

Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH

durchschnittlicher

Strommix

Deutschland

Kernkraft 14,0 % 24,5 %
Kohle 25,2 % 42,5 %
Erdgas 22,6 % 11,7 %
sonstige fossile Energieträger 3,1 % 3,3 %
erneuerbare Energien gefördert nach EEG 19,8 % 14,9 %
sonstige erneuerbare Energien 15,3 % 3,1 %
Erzeugungsportfolio Gesamt 100,0 % 100,0 %
     
Umweltauswirkungen    
CO2 Emissionen 377 g/kWh 508 g/kWh
radioaktiver Abfall 0,0007 g/kWh 0,0007 g/kWh
     

 

vorläufige Kennzeichnung der Stromlieferung 2011

vorläufige Kennzeichnung der Stromlieferung 2011*

 

voraussichtliche Kennzeichnung der Stromlieferung 2011... zum Anzeigen hier klicken!

 

Stand: 1. November 2011

 

* Seit 2011 versorgen die NEUSTADTWERKE ihre Kunden mit 100% Naturstrom aus Wasserkraft.
Aus diesem Grund finden Sie neben der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung 2010 auch die vorläufge Kennzeichnung der Stromlieferung 2011.

 

Warum ist die Kennzeichnung 2011 vorläufig?

Das liegt zum einen daran, dass zum Veröffentlichungszeitpunkt das Jahr 2011 nicht abgeschlossen ist und dass die Mengen aus "erneuerbare Energien gefördert nach EEG" noch nicht testiert wurden. In Summe ist die Stromlieferung 2011 vollständig, also zu 100% aus erneuerbaren Energien, jedoch steht der Anteil für "erneuerbare Energien gefördert nach EEG" und "sonstige erneuerbare Energien" noch nicht fest.

Die endgültige und richtige Darstellung der Anteile werden im Rahmen der Kennzeichnung der Stromlieferung 2011 gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011 am 1. November 2012 veröffentlicht.

 

weitere Informationen ...

Datengrundlage

Die Stromkennzeichnung finden Sie auf jeder Stromrechnung. Grundlage der Daten ist das vorangegangene Bezugsjahr. Bis zum 1. November werden die Daten jährlich aktualisiert.

 

Strommix

Der Strommix der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH besteht zu unterschiedlichen Anteilen aus Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstigen fossilen Energieträgern sowie aus erneuerbaren Energien gefördert nach EEG und sonstigen erneuerbaren Energien. Aussagekräftig werden die Zahlen durch den Vergleich mit den bundesweiten Werten.

 

Umweltauswirkungen

Eine wirtschaftliche Stromerzeugung ist nach wie vor an Energieträger wie Kohle, Öl oder Uran gebunden. Dabei entstehen klimaschädliche Gase wie CO2 oder radioaktiver Abfall. Die Mengenangaben in Gramm pro Kilowattstunde beziehen sich jeweils auf den angegebenen Strommix für Produkte und Grundversorgung der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH oder auf den durchschnittlichen deutschlandweiten Strommix.

 

Netznutzung

Mit den Stromrechnungen informiert die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH ihre Kunden zusätzlich darüber, welchen Anteil das Netznutzungsentgelt am Netto-Rechnungsbetrag hat. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus:

    • Netzentgelten wie z. B. Leistungs-, Grund- und Arbeitspreisen,
    • Entgelten für Messung und Abrechnung,
    • der Konzessionsabgabe und
    • der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)-Umlage

Fragen & Antworten

Übersicht der Fragen

 

Frage 1: Was besagt das Kennzeichen?

Frage 2: Warum gibt es das Kennzeichen?

Frage 3: Welche Energieträger werden unterschieden?

Frage 4: Was versteht man unter dem Begriff Umweltauswirkungen?

Frage 5: Was sagen die NEUSTADTWERKE zu dem Kennzeichen?

Frage 6: Für welches Bezugsjahr gilt die Stromkennzeichnung?

Frage 7: Warum ist die Kennzeichnung 2011 vorläufig?

 

 

 

 

Frage 1:
Was besagt das Kennzeichen?

Das Kennzeichen dient der Verbraucherinformation. Es zeigt dem Stromkunden an,
welche Energieträger zur Erzeugung seines Strombedarfs genutzt wurden. Zudem teilt es
ihm die Umweltauswirkungen mit, die bei der Erzeugung der gelieferten Energie
entstanden sind. Ausgewiesen wird jeweils der Erzeugungsmix eines vorangegangenen
Jahres (die Aktualisierung erfolgt zum 1. November eines jeden Jahres mit den Angaben des
Vorjahres).

                                                                                                          nach oben springen...

 

Frage 2:
Warum gibt es das Kennzeichen?

Die Europäische Union hat die Stromkennzeichnungspflicht im Rahmen der Binnenmarkt-
Richtlinie Elektrizität (2003/54/EC) eingeführt. Sie verpflichtet alle Stromlieferanten zur
aktiven Information über den zur Erzeugung der gelieferten Elektrizität verwendeten
Energieträgermix sowie über die CO2-Emissionsbilanz und den radioaktiven Abfall der
verwendeten Energie mindestens auf der Rechnung sowie auf an den Endkunden
gerichteten Werbematerialien. Die EU-Richtlinie ist seit dem 12. Juli 2005 auch in
Deutschland umgesetzt. Die Vorschriften sind im § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) niedergelegt.

                                                                                                          nach oben springen...

 

Frage 3:
Welche Energieträger werden unterschieden?

Energieträger sind Rohstoffe, die für die Energiegewinnung nutzbar gemacht werden. Es
gibt eine große Vielzahl von Energieträgern. Das Stromkennzeichen ordnet diese
Energieträger insgesamt sechs Kategorien zu. Unterschieden werden Kernkraft, Kohle,
Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien gefördert nach EEG und
sonstige erneuerbare Energien.

Diejenigen Energieträger, die keiner dieser Kategorien eindeutig zugeordnet werden können,
werden der Einfachheit halber zu den sonstigen fossilen Energieträgern gezählt.

                                                                                                          nach oben springen...

 

Frage 4:
Was versteht man unter dem Begriff Umweltauswirkungen?

Das Stromkennzeichen teilt dem Stromkunden die Umweltauswirkungen mit, die bei der
Erzeugung der gelieferten Energie entstanden sind. Ausgewiesen wird die CO2
Emissionsbilanz und der radioaktive Abfall der gelieferten Energie, jeweils in Gramm pro
Kilowattstunde.

CO2 Emissionen
Kohlendioxidemissionen sind mitverantwortlich für den Treibhauseffekt und globale
Klimaänderungen. Beide Phänomene haben schädigende Auswirkungen auf die
Ökosysteme und verursachen wirtschaftliche und soziale Kosten. Die bei der Erzeugung
des jeweiligen Strommix entstehenden CO2-Emissionen werden mit Hilfe von
spezifischen CO2-Emissionsfaktoren berechnet und in Gramm pro Kilowattstunde
ausgewiesen.

Radioaktiver Abfall
Bei der Erzeugung von Kernenergie fällt nuklearer Abfall an. Seine radioaktiven
Bestandteile wirken oberhalb von Strahlungsgrenzwerten gesundheitsschädlich. Zudem
zerfallen sie teilweise extrem langsam und haben Halbwertzeiten von bis zu Milliarden
Jahren. Bei der Abfallbehandlung und -konditionierung unterscheidet man im Hinblick auf
die Endlagerung zwischen radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung und wärmeentwickelnden Abfällen. Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung werden durch physikalische und chemische Verfahren kompaktiert.
Konzentrate werden in Beton oder Bitumen eingebettet und in Stahl- oder Betonbehälter
verpackt. Die hochradioaktiven wärmeentwicklenden Spaltproduktlösungen werden im
Edelstahlkokillen verpackt. In dieser Form können sie endgelagert werden.

                                                                                                          nach oben springen...

 

Frage 5:
Was sagen die NEUSTADTWERKE zu dem Kennzeichen?

Die NEUSTADTWERKE begrüßen die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht. Kunden
haben ein Recht zu erfahren, welcher Strom ins Haus geliefert wird. Die NEUSTADTWERKE
geben seit langem detaillierte Angaben über die Zusammensetzung des im Netzbereich
der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH eingespeisten Stroms preis. Die Berechnung der
Angaben basierte allerdings auf lokalen (Netz-) Einspeisemengen und unterscheidet sich
daher grundsätzlich von der nun geforderten Berechnungslogik des Stromkennzeichens.
Das Angebot der NEUSTADTWERKE an ihre Kunden wird durch die Einführung des
Stromkennzeichens weiter gestärkt. Es ist zu erwarten, dass Kunden sich zunehmend mit
Strom aus rein regenerativer Erzeugung versorgen lassen wollen. Aus diesem Grund haben
sich die NEUSTADTWERKE dazu entschlossen, ab dem Jahr 2011 alle ihre Kunden aus
100% Naturstrom (Wasserkraft) zu versorgen. Unabhängig davon, ob es sich um
Produktkunden oder Kunden aus der Grundversorgung handelt.

                                                                                                          nach oben springen...

 

Frage 6:
Für welches Bezugsjahr gilt die Stromkennzeichnung?

Das Stromkennzeichen wird immer zum 1. November eines jeden Jahres mit den Werten des
Vorjahres aktualisiert. Ab dem 1. November 2011 (bis zum 31.10.2012) finden Sie folglich auf
Ihrer Rechnung den Energieträgermix für das Jahr 2010.

                                                                                                          nach oben springen...

 

Frage 7:
Warum ist die Kennzeichnung 2011 vorläufig?

Das liegt zum einen daran, dass zum Veröffentlichungszeitpunkt das Jahr 2011 nicht abgeschlossen ist und dass die Mengen aus "erneuerbare Energien gefördert nach EEG" noch nicht testiert wurden. In Summe ist die Stromlieferung 2011 vollständig, also zu 100% aus erneuerbaren Energien, jedoch steht der Anteil für "erneuerbare Energien gefördert nach EEG" und "sonstige erneuerbare Energien" noch nicht fest.

Die endgültige und richtige Darstellung der Anteile werden im Rahmen der Kennzeichnung der Stromlieferung 2011 gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2011
am 1. November 2012 veröffentlicht.

                                                                                                          nach oben springen..

 

 

 

 

Kontakt Sitemap Telefon-Kontakt RSS-Feed Drucken
Location: Privatkunden > Produkte > Strom > Stromkennzeichnung
Mein Konto