
Kanalbenutzungsgebühr ab 01.07.2011

Zum 01.07.2011 wird durch die
Kommunalbetriebe Neustadt a. d. Aisch AöR
die getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Im Gegensatz zur früheren Berechnungsgrundlage wird nicht mehr alleine die Menge des verbrauchten Frischwassers zur Abrechnung herangezogen, sondern auch die versiegelten Flächen, über die Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird. Die Abwassergebühr setzt sich also künftig zusammen aus einem Anteil Schmutzwassergebühr (bislang 100 %) und einem neuen Gebührenanteil für Niederschlagswasser – also Regenwasser, das z. B. über Dächer oder asphaltierte Flächen dem Abwasserkanal zugeführt wird. So werden die Gesamtkosten für die Abwasserentsorgung genauer und verursachungsgerecht aufgeteilt.
Die neuen Preise ab 01.07.2011 sind somit:
Schmutzwassergebühr 2,43 EUR je m³
Niederschlagswassergebühr 0,38 EUR jem² pro Jahr
Merkblatt zur Kanalbenutzungsgebühr (pdf 39 KB)
Abwassergebühren bis 30.06.2011
Die NEUSTADTWERKE führen die Abwasserabrechnung im Auftrag der Stadt Neustadt a. d. Aisch durch.
Preisstand seit 01.01.2004 bis 30.06.2011
Abwassergebühr 3,44 EUR/m³
ohne Umsatzsteuer
Auf die Abwassergebühr ist keine Umsatzsteuer zu entrichten.







