Öffentliche Bekanntgabe Ersatzversorgungspreise 2022 von Nichthaushaltskunden

Öffentliche Bekanntgabe über die Preise der Ersatzversorgung Strom/Gas von Nichthaushaltskunden

Mit Wirkung zum 01.01.2022 gelten folgende Preise für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG von Kunden, die nicht Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind:

Ersatzversorgung Gas Arbeitspreis Grundpreis
Ersatzversorgung Nichthaushalt 6,95 ct/kWh 214,20 €/Jahr

 

Ersatzversorgung Strom Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Grundpreis
Ersatzversorgung Nichthaushalt SLP (Eintarif) 13,32 ct/kWh   214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung Nichthaushalt SLP (Zweitarif) 13,91 ct/kWh 12,72 ct/kWh 214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung RLM 16,65 ct/kWh   714,00 €/Jahr

SLP = Standard Lastprofil     RLM = registrierende Leistungsmessung

Die aufgeführten Bruttopreise sind reine Energiepreise und verstehen sich zuzüglich sämtlicher Abgaben, Umlagen und Steuern, Netzentgelten und Messstellenbetriebskosten. Nähere Einzelheiten können die Kunden im Internet unter www.neustadtwerke.de nachlesen oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch einsehen.

Neustadt a. d. Aisch, den 18.11.2021                    

Karl Heinz Kolb, Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH

 

 

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