Öffentliche Bekanntgabe über die Preise der Ersatzversorgung Strom/Gas von Nichthaushaltskunden Mit Wirkung zum 01.01.2022 gelten folgende Preise für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG von Kunden, die nicht Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind: SLP = Standard Lastprofil RLM = registrierende Leistungsmessung Die aufgeführten Bruttopreise sind reine Energiepreise und verstehen sich zuzüglich sämtlicher Abgaben, Umlagen und Steuern, Netzentgelten und Messstellenbetriebskosten. Nähere Einzelheiten können die Kunden im Internet unter www.neustadtwerke.de nachlesen oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch einsehen. Neustadt a. d. Aisch, den 18.11.2021 Karl Heinz Kolb, Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbHÖffentliche Bekanntgabe Ersatzversorgungspreise 2022 von Nichthaushaltskunden
Ersatzversorgung Gas
Arbeitspreis
Grundpreis
Ersatzversorgung Nichthaushalt
6,95 ct/kWh
214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung Strom
Arbeitspreis HT
Arbeitspreis NT
Grundpreis
Ersatzversorgung Nichthaushalt SLP (Eintarif)
13,32 ct/kWh
214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung Nichthaushalt SLP (Zweitarif)
13,91 ct/kWh
12,72 ct/kWh
214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung RLM
16,65 ct/kWh
714,00 €/Jahr