Jahresrechnung der Neustadtwerke: Was zu beachten ist

Wie im letzten Rathausboten mitgeteilt, erhalten alle Kundinnen und Kunden der Neustadtwerke Ende Januar ihre Jahresrechnungen für Strom, Wasser und Gas zugestellt.

Das Zahlenwerk gibts in elektronischer Form auch im digitalen Kundenportal.

Kundenportal nutzen: Wer noch keinen Zugang zum Kundenportal hat, kann sich leicht einen einrichten und rasch zu seiner EJahresrechnung gelangen. Hier gehts zum Portal:

https://portal.neustadtwerke.de/powercommerce/ivu/fo/portal/

Neue Abschläge: Auf der zweiten Rechnungsseite stehen die neuen Abschlagsbeiträge, die ab Februar 2022 gelten. Wie jedes Jahr, gibt es zum 31. Januar KEINE Abschlagsabbuchung, weil die Jahresrechnung erstellt wird.

Daueraufträge ändern: Bitte denken Sie daran, ihren Dauerauftrag ab Februar an den neuen monatlichen Betrag anzupassen.

 

 

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