Absenkung der EEG-Umlage

Die im Jahr 2000 eingeführte staatliche Umlage zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien (EEG) wird zum 1. Juli 2022 durch die Bundesregierung abgeschafft bzw. auf 0,00 Cent je Kilowattstunde abgesenkt. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,723 Ct/kWh netto (4,43 Ct/kWh brutto).


Selbstverständlich geben die Neustadtwerke die Reduzierung der EEG-Umlage vollumfänglich weiter, jedoch wird es keine briefliche Mitteilung mit den neuen Preisen an die Kunden geben. Die Preise werden automatisch für die zweite Jahreshälfte, um die EEG-Umlage reduziert, abgerechnet.


Auch eine Anpassung der monatlichen Abschlagsbeträge wird nicht automatisch vorgenommen. Bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr reduziert sich der monatliche Abschlag (1/11) um rund 14 Euro pro Monat.


Es ist prinzipiell nicht notwendig die Stromzähler zum 30. Juni 2022 abzulesen. Die Neustadtwerke werden in der Jahresrechnung automatisch den Verbrauch zum 30. Juni rechnerisch abgrenzen. Wer dennoch eine stichtagsgenaue Abrechnung wünscht, muss die Zähler selbst ablesen und über das Online-Kundenportal melden.


Nutzen Sie das Online-Kundenportal der Neustadtwerke für die Änderung ihres Abschlagsbetrages und Mitteilung ihrer Zählerstände zum 30. Juni.

 

 

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