Öffentliche Bekanntgabe Ersatzversorgungspreise von Nichthaushaltskunden ab 15.07.2022

Öffentliche Bekanntgabe über die Preise der Ersatzversorgung Strom von Nichthaushaltskunden

Mit Wirkung zum 15.07.2022 gelten folgende Preise für die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG von Kunden, die nicht Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind: 

Ersatzversorgung Strom Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Grundpreis
Ersatzversorgung NichtHH SLP (Eintarif) 33,08 ct/kWh   214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung NichtHH SLP (Zweitarif) 33,68 ct/kWh 32,49 ct/kWh 214,20 €/Jahr
Ersatzversorgung NichtHH RLM 35,40 ct/kWh   714,00 €/Jahr

SLP = Standard Lastprofil     RLM = registrierende Leistungsmessung

Die aufgeführten Bruttopreise sind reine Energiepreise und verstehen sich zuzüglich sämtlicher Abgaben, Umlagen und Steuern, Netzentgelten und Messstellenbetriebskosten. Nähere Einzelheiten können die Kunden im Internet unter www.neustadtwerke.de nachlesen oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch einsehen.

Neustadt a. d. Aisch, den 03.06.2022                    

Karl Heinz Kolb, Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH

 

 

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