Neue Preise für die Ersatzversorgung Gas ab 01.04.2023

Neue Preise für die Ersatzversorgung Gas ab 01.04.2023 für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden


Es ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unser Anspruch, Sie sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen.

Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden, aber auch für Nicht-Haushaltskunden unterliegt einem kurzen Belieferungszeitraum von maximal drei Monaten und stellt sicher, dass jeder mit Energie beliefert wird, auch wenn diese keinem Versorger zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung gilt nicht für regulär grundversorgter Kunden. Der Fall der Ersatzversorgung liegt z.B. dann vor, wenn ein Energieversorger Insolvenz anmeldet oder ihm die Bilanzkreiszuordnung gekündigt wird.

 

Mit Wirkung zum 01.04.2023 passen wir die Preise folgender Ersatzversorgungstarife an:
- Erdgas Ersatzversorgung für Haushaltskunden
- Erdgas Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden

 

Die nachfolgenden Preise sind Bruttopreise, inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Teilweise verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen Netznutzungskosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die Preise wurden auf 2 Nachkommastellen gerundet.

Unter folgenden Link gelangen Sie zu den Preisblättern der Ersatzversorgung Gas:

https://www.neustadtwerke.de/grundversorgung6.html

 

Im Folgenden finden Sie neuen Preise je Tarif:

 

Ersatzversorgung Gas
ab 01.04.2023
Arbeitspreis Grundpreis Messentgelt
       
Ersatzversorgung S für Haushaltskunden 20,21 ct/kWh 75,53 €/Jahr kME/mME inklusiv
       
inkl. Abgaben, Umlagen,
Steuern
     
       
       
Ersatzversorgung M für Haushaltskunden 18,22 ct/kWh 210,40 €/Jahr kME/mME inklusiv
       
inkl. Abgaben, Umlagen,
Steuern
     
       
       
Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden 13,05 ct/kWh 180,00 €/Jahr zuzüglich
       
zzgl. Netznutzung, Abgaben, Umlagen und Steuern      

 

 

 

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