Zählerstände zum Halbjahr prüfen

Nach dem ersten Halbjahr empfehlen wir zum 30. Juni die Zählerstände abzulesen und den Verbrauch mit dem des Vorjahres zu vergleichen. Warum?

Manche Geräte im Haushalt kommen in die Jahre, so dass unter Umständen unerwartet ein Mehrverbrauch auftritt. Sollten Sie also einen ungewöhnlichen Energie- oder Wasserverbrauch feststellen, dann kontaktieren Sie uns einfach.

Eine Ablesung der Zählerstände ist auch besonders wichtig für alle, die kürzlich neu eingezogen sind. Sie können dadurch erstmals die Abschlagshöhe prüfen und wenn nötig entsprechend anpassen.

Optimal wäre es, wenn die Ablesung stichtagsgenau, also direkt am 30. Juni erfolgt. Dies ist aber nicht zwingend notwendig – Hauptsache, es wird abgelesen.

 

Wer möchte, kann seine Zählerstände im Online-Kundenportal als Zwischenablesung hinterlegen.

Den Kundenservice der Neustadtwerke erreichen Sie per E-Mail unter kundenservice@neustadtwerke.de oder telefonsich unter 09161-785 500.

 

 

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