Neues KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“

Ende September 2023 startet das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“, das die Erzeugung von Solarstrom auf Wohngebäuden und dessen Nutzung für E-Autos bezuschusst.

Mit dem Programm sollen private Wohngebäude mit Ladeinfrastruktur, also Ladestationen, Solarstromanlagen und Speichern ausgestattet werden. Voraussetzung für die Förderung sei, dass alle drei Komponenten zusammen neu angeschafft werden. Außerdem muss ein Elektroauto vorhanden oder bestellt sein.

 

Was genau wird gefördert?

  • der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

  • Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt des Antrags noch keine der Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) und haben diese noch nicht bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug!), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. (Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienstwagen sind nicht förderfähig.)
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen darin.
 

Welchen Zuschuss erhalten Sie?

Der maximale Zuschuss pro Projekt liegt bei 10.200 Euro. Diesen Höchstbetrag erhält jedoch nur, wer den Akku seines E-Autos auch zum Entladen freigibt. Der Akku kann so als kleiner Teil einer Reserve dienen, aus dem im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen kann oder im eigenen Haus benutzt wird. Ohne diese Variante liegt der Förderhöchstbetrag bei 9.600 Euro.

Der Zuschuss setzt sich im Detail aus folgenden Beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal (Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Der Vorteil: Das Elektroauto kann überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben und damit das Stromnetz entlasten.)
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausbezahlt. Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Wie funktioniert die Beantragung?

  1. Zuschuss beantragen: Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag bei der KfW-Förderbank.
  2. Vorhaben umsetzen: Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
  3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

 

Alle Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW.

 

 

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