Sichern Sie sich jetzt noch die THG-Quote für 2023!

Die Anträge für die THG-Quote 2023 können nur noch bis 31.10.2023 gestellt werden.

Das Bundeskabinett hat am 28.06.2023 eine novellierte Version der 38. BImSchV (Bundes-immissionsschutz-Verordnung) beschlossen, welche demnächst mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt und die Frist für die Antragstellung deutlich verkürzt. Bisher mussten die Anträge bis Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt eingegangen sein, nun wird der Stichtag auf den 15. November des laufenden Jahres festgesetzt. Nachdem auch wir ein paar Tage für die Datenaufbereitung und ggf. Klärung von Anträgen benötigen, ist die Frist bei uns der 31. Oktober. Im Umkehrschluss bedeutet die Fristverkürzung auch, dass Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.12.2023 zugelassen werden, nicht mehr von der THG-Quote profitieren können.

Die Ausschüttung der THG-Quote erfolgt gegen Jahresende und die Spendenübergabe Anfang 2024.

Beantragen Sie jetzt noch schnell Ihre THG-Quote 2023 in unserem THG-Portal:

THG-Portal der Neustadtwerke

In unserem Portal können Sie direkt Ihre Daten eingeben und Ihren Fahrzeugschein hochladen. Alles Weitere erledigen dann wir für Sie!

 

 

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