Jahresrechnung 2023 und neue Abschlagszahlungen

Wie in den Vorjahren erhalten alle Kundinnen und Kunden der Neustadtwerke auch heuer Ende Januar ihre Jahresrechnungen für den Lieferzeitraum 2023.

Mit der Jahresrechnung werden der Gas-, Strom- und Wasserverbrauch in den zurückliegenden zwölf Monaten abgerechnet. Kundinnen und Kunden, die bereits auf Online-Kommunikation umgestellt haben, erhalten die Rechnung als digitales Dokument im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Wer noch keinen Zugang zum Kundenportal hat, bekommt seine Rechnung auf dem Postweg.

Wir können Ihnen nur empfehlen, sich einen Zugang zum Kundenportal einzurichten, denn das Portal bietet Ihnen viele weitere Vorteile: Sie können bequem von Zuhause aus rund um die Uhr Ihre zukünftigen Abschlagszahlungen anpassen, Ihre persönlichen Daten oder Ihre Bankverbindung mit wenigen Klicks ändern und sogar Ihren Vertrag verlängern bzw. Ihr Produkt wechseln. Dafür ist lediglich eine einmalige Registrierung erforderlich.

Ab Februar sind dann die monatlichen Vorauszahlungen für 2024 zu leisten. Deren Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, den Betrag entsprechend anzupassen.


Eine wesentlicher Bestandteil Ihrer Jahresrechnung für das Jahr 2023 ist die darin enthaltene Entlastung aufgrund der Strom- und Erdgaspreisbremse.

Bereits Anfang März 2023 hatten wir Sie über Ihre geänderten Abschlagsbeträge aufgrund der Entlastung informiert. Hier wurde Ihnen auch das Entlastungskontingent sowie der daraus errechnete Entlastungsbetrag mitgeteilt.

Bitte beachten Sie: Der Entlastungsbetrag aus dem Schreiben im März stimmt oftmals nicht mit dem Betrag aus der nun erstellen Jahresrechnung überein: Der im März mitgeteilte Entlastungsbetrag wurde auf Basis der Berechnungsgrundlage im März 2023 ermittelt und entspricht nur in den wenigstens Fällen dem Wert auf der Jahresrechnung. Der Grund dafür ist die Senkung unserer Strom- und Gaspreise zum 1. Oktober 2023. In den meisten Fällen liegt unser Tarifpreis unter den von Staat festgelegten Preisdeckel von 40 Cent/kWh im Strom bzw. 12 Cent/kWh im Gas. Der Anspruch auf Entlastung ist somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben.

Sollten Sie weitere Fragen zur Entlastung und der Strom- und Gaspreisbremse haben, finden Sie weitere Informationen im Energiespar-Dashboard auf unsere Homepage oder im FAQ-Bereich der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

Und hier geht’s zum Kundenportal: https://portal.neustadtwerke.de

 

 

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