Ende März läuft die befristete Mehrwertsteuersenkung für Erdgas aus. Ab 01.04.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz wieder 19 Prozent. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise nach Ausbruch des Ukrainekrieges hatte die Bundesregierung ab Oktober 2022 die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 auf sieben Prozent beschlossen. Weil die Energiepreise inzwischen wieder gesunken sind, läuft die zeitlich befristete Steuersenkung laut Gesetz nun Ende März aus. Aufgrund der Erdgaspreise ab 01.04.2024 Arbeitspreis Grundpreis Grundversorgung S 15,76 ct/kWh 84,00 €/Jahr Grundversorgung M 13,54 ct/kWh 234,00 €/Jahr Ersatzversorgung S Haushalt 15,76 ct/kWh 84,00 €/Jahr Ersatzversorgung M Haushalt 13,54 ct/kWh 234,00 €/Jahr NW Erdgas S 13,79 ct/kWh 72,00 €/Jahr NW Erdgas M 12,59 ct/kWh 168,00 €/Jahr NW Erdgas L 12,45 ct/kWh 240,00 €/Jahr Was bedeutet die Änderung der Mehrwertsteuer auf Erdgas für Sie? Die Höhe Ihres Abschlagbetrages ändert sich durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 01.04.2024 nicht, er bleibt wie in der Jahresrechnung angekündigt bestehen. Da die Abschläge für das Jahr 2024 auf Basis der Netto-Werte berechnet wurden, brauchen Sie also nichts weiter unternehmen. Sollten Sie dennoch Ihren Abschlag anpassen wollen, können Sie dies gerne in unserem Kundenportal veranlassen. Dort können Sie auch Ihren Zählerstand zum 31.03.2024 melden. Mehrwertsteuer für Gas und Wärme steigt wieder an