Mehrwertsteuer für Gas und Wärme steigt wieder an

Ende März läuft die befristete Mehrwertsteuersenkung für Erdgas aus. Ab 01.04.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz wieder 19 Prozent.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise nach Ausbruch des Ukrainekrieges hatte die Bundesregierung ab Oktober 2022 die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 auf sieben Prozent beschlossen. Weil die Energiepreise inzwischen wieder gesunken sind, läuft die zeitlich befristete Steuersenkung laut Gesetz nun Ende März aus.

Aufgrund der 

Erdgaspreise ab 01.04.2024           

Arbeitspreis

Grundpreis

Grundversorgung S

15,76 ct/kWh

84,00 €/Jahr

Grundversorgung M

13,54 ct/kWh

234,00 €/Jahr

Ersatzversorgung S Haushalt

15,76 ct/kWh

84,00 €/Jahr

Ersatzversorgung M Haushalt

13,54 ct/kWh

234,00 €/Jahr

NW Erdgas S

13,79 ct/kWh

72,00 €/Jahr

NW Erdgas M

12,59 ct/kWh

168,00 €/Jahr

NW Erdgas L

12,45 ct/kWh

240,00 €/Jahr


Was bedeutet die Änderung der Mehrwertsteuer auf Erdgas für Sie?

Die Höhe Ihres Abschlagbetrages ändert sich durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 01.04.2024 nicht, er bleibt wie in der Jahresrechnung angekündigt bestehen. Da die Abschläge für das Jahr 2024 auf Basis der Netto-Werte berechnet wurden, brauchen Sie also nichts weiter unternehmen.

Sollten Sie dennoch Ihren Abschlag anpassen wollen, können Sie dies gerne in unserem Kundenportal veranlassen. Dort können Sie auch Ihren Zählerstand zum 31.03.2024 melden.

 

Zum Kundenportal

 

 

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