Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen ab 2025: Das ändert sich mit dem Solarspitzengesetz Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue Photovoltaik-Anlagen wichtige gesetzliche Neuerungen. Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung will der Gesetzgeber die Stromnetze entlasten und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien effizienter gestalten. Betroffen sind alle PV-Anlagen ab 2 kW, die ab diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden. Worum geht es beim Solarspitzengesetz? Das Solarspitzengesetz wurde eingeführt, um die Netzstabilität bei hohem Solarstromaufkommen sicherzustellen. Es bringt unter anderem Änderungen bei der Einspeisevergütung, neue technische Anforderungen und eine vorübergehende Begrenzung der Einspeiseleistung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Sobald ein intelligentes Messsystem installiert ist, entfällt die Einspeisevergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Die Förderdauer der Anlage wird dafür entsprechend verlängert. Pflicht zum Smart Meter bei Anlagen ab 7 kW: Für diese Anlagen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems und einer Steuerbox durch den Messstellenbetreiber verpflichtend. 60-Prozent-Regelung: Bis zur Installation der erforderlichen Technik darf maximal 60 Prozent der installierten PV-Leistung eingespeist werden. Anlagen zwischen 25 und 100 kW benötigen zudem eine Fernsteuerbarkeit. Erleichterte Direktvermarktung: Betreiber können ihren Solarstrom künftig einfacher und mit weniger Aufwand an der Strombörse verkaufen – eine interessante Option, insbesondere für kleinere Anlagen bis 100 kW. Smart Meter: Einbau und Zeitplan Für größere Anlagen (ab 7 kW) ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend. Betreiber kleinerer Anlagen (2–7 kW) müssen den Einbau selbst beauftragen. Aufgrund der neuen Vorgaben arbeiten die Messstellenbetreiber derzeit intensiv an den technischen Voraussetzungen. Mit flächendeckenden Einbauten ist ab 2026 zu rechnen. Eigenverbrauch und Batteriespeicher werden wichtiger Da bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung gezahlt wird, lohnt es sich mehr denn je, den selbst erzeugten Strom zu speichern und flexibel zu nutzen. Batteriespeicher ermöglichen eine bessere Eigenversorgung und können perspektivisch auch günstigen Netzstrom zwischenspeichern. Wer ist nicht betroffen? Vom Solarspitzengesetz ausgenommen sind Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 25.02.2025), sogenannte Balkonkraftwerke unter 2 kW sowie PV-Anlagen, die sich bereits in der Direktvermarktung befinden. Das sind die Vorteile der neuen Regelung für Betreiber von PV-Anlagen auf einen Blick: Gesteigerter Eigenverbrauch senkt Stromkosten. Verlängerte Förderdauer bei negativen Strompreisen. Intelligente Steuerung ermöglicht effizientes Energiemanagement. Direktvermarktung wird einfacher und attraktiver. Die Neustadtwerke beraten Sie gerne bei der Planung, Anmeldung und Umsetzung Ihrer Photovoltaik-Anlage – damit Sie bestmöglich von den neuen Möglichkeiten profitieren.Solarspitzengesetz und 60-Prozent-Regel