GEBÄUDEDÄMMUNG
Durch fachgerechte Wärmedämmung können beträchtliche Energieeinsparungen erzielt werden. Dämmstoffe sind vom Keller bis zum Dach bei allen Bauteilen einsetzbar.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH SIND DIESE ?
-
Dämmmaßnahmen an den Außenwänden
-
Dämmmaßnahmen im Dach
-
Dämmmaßnahmen an der Kellerdecke
-
Austausch am Fenster
Für Wärmedämmmaßnahmen erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von 500 €.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und folgender Voraussetzungen.
|
Antrag Gebäudedämmung Gültig ab: 01. Januar 2021 |
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
-
Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
-
Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
-
Das zu fördernde Gebäude ist älter als 25 Jahre (Fertigstellung bis zum 31.12.1995).
-
Es handelt sich bei dem Objekt um ein bestehendes Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck.
-
Gefördert werden nur komplette Wärmedämmmaßnahmen am Gebäude (d.h. die komplette Hausfassade, das komplette Dach oder alle Fenster eines Gebäudes).
-
Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten ab Erhalt des Bewilligungsschreiben abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
-
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
-
Gebäudeplan & Bilder (Grundriss, Seitenansicht)
-
Nachweis zum Baujahr
-
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
-
Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
-
Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
-
Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Dämmmaßnahme)