ERDGAS - Grundversorgung

Sie möchten keinen Vertrag abschließen? Kein Problem! Die Neustadtwerke bieten einen Grundversorgungstarif an, der keinen schriftlichen Vertrag voraussetzt. Dieser Tarif (allgemeine Preise) gilt ausschließlich für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH.

» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png

 

Preisblatt Erdgas - Grundversorgung 

Preisstand: 1. April 2024

 
Preisblatt Grundversorgung (pdf) - vor dem aktuellen Preisstand

 

ERDGAS - Ersatzversorgung

Bei Gasentnahme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH (Netzbetreiber) die keinem Lieferanten zugeordnet werden kann, übernimmt die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH die Versorgung im Rahmen der Ersatzbelieferung. Die Preise hierfür werden nach dem Preisblatt "Ersatzversorgung" abgerechnet. 

Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Gaslieferungsvertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung. 

 

» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png

 

Preisblatt Erdgas - Ersatzversorgung für Haushaltskunden

Preisstand: 1. April 2024


 Preisblatt Ersatzversorgung (pdf) - vor dem aktuellen Preisstand
 

» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png

 

Preisblatt Erdgas - Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden 

Preisstand: 1. April 2024


 Preisblatt Ersatzversorgung (pdf) - vor dem aktuellen Preisstand
 

 


Grundversorgungsverordnung:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung –GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396)

Die Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Erdgasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck zu Allgemeinen Preisen mit Erdgas zu beliefern haben.
 
Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.


» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png  

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV                                      


zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006, BGBl. I S. 2391.


» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png

 

Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) 

Gültig ab: 01. Januar 2023 


Ergänzende Bedingungen - GasGVV
 
- vor der aktuellen Gültigkeit