KONTROLLIERTE WOHNUNGSLÜFTUNG
Um das Einsparpotenzial eines gut gedämmten Gebäudes voll ausnutzen zu können, ist eine energieeffiziente Lüftungsart wichtig. Wir empfehlen Anlagen mit einem Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung von mindestens 80 % zu wählen.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Wir fördern den Einbau von zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird einmalig mit 500 €* bezuschusst.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und folgender Voraussetzungen.
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Antrag Kontrollierte Wohnungslüftung Gültig ab: 01. Januar 2021 |
WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Das zu fördernde Gebäude ist älter als 25 Jahre (Fertigstellung bis zum 31.12.1995).
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Es handelt sich bei dem Objekt um ein bestehendes Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck.
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten ab Erhalt des Bewilligungsschreiben abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Daten-/Typenblatt der Lüftungsanlage
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Nachweis zum Baujahr
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Installation)