MESSSTELLENBETRIEB / MESSSTELLENBETRIEBSGESETZ

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

 

Intelligente Messsysteme (iMSys) sind digitale Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul 

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler


Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für mME und iMSys entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Internetseite der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH abrufbar. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem u.a. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

 

Preisblatt mMe und iMSys (pdf) ab 01.10.2017

 



Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?

Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.

Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.

 


 

Was bedeutet der Einbau "moderner Messeinrichtungen"? Wo sollen sie eingebaut werden?

Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.

 



Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?

Die Umbauverpflichtung umfasst in Neustadt a.d.Aisch  insgesamt ca. 945 Zählpunkte. Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern sowie von Neubauten, größeren Renovierungen und Stilllegungen. Diese Angabe wird bei Bedarf aktualisiert.

Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Oktober 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind; vorrausichtlich ab 2019.