Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert – zum Beispiel mit Vereinbarungen über erhöhte Liefermengen von LNG-Flüssiggas aus den USA.
Sollte sich das Angebot für Erdgas aufgrund einer weiteren Drosselung der russischen Lieferungen dennoch weiter verknappen, wird die Bundesnetzagentur eine sogenannte „Gasmangellage“ feststellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann die finale dritte Stufe, die „Notfallstufe“ ausrufen.
In der Notfallstufe kann die BNetzA als „Bundeslastverteiler“ agieren und die Zuteilung von Gas übernehmen. Sie kann Zwangsmaßnahmen anordnen, insbesondere die Aufforderung zur Leistungsreduzierung von nicht-geschützten Kunden.
Diese Zwangsmaßnahmen müssen durch die Netzbetreiber, z.B. auch durch die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, ausgeführt werden, um sicherzustellen, dass im Notfall per Gesetz geschützte Kunden wie z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Haushalte weiter mit Gas beliefert werden. *Die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH ist seit Wochen in enger Abstimmung ihren Industriekunden, um für den Fall einer Gasmangellage eine schnelle und sichere Kommunikation sicherzustellen.
Wichtig: Auch in diesem Fall sind Haushaltskunden besonders geschützt – ebenso wie zum Beispiel soziale Einrichtungen, deren Wärmeversorgung Priorität hat.