PFLICHTMITTEILUNGEN

Verbraucherbeschwerde, Schlichtungsstelle:

Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit einer Energielieferung (Strom, Gas) stehen, können sich Kunden an den Kundenservice der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH wenden.

Kontaktdaten:
Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH
Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Telefon: (09161) 785-0; Telefax: (09161) 785-150;
E-Mail: kundenservice@neustadtwerke.de
Internet: www.neustadtwerke.de
 

Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, kann zur Beilegung von Streitigkeiten der Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 24 00, Telefax: 030 275 72 40 69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.

Kontaktdaten:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22 48 05 00; Telefax: 030 22 48 03 23
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de
 
 

 

Schlichtungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren (außerhalb des Bereiches Strom/Gas)

Eine Verpflichtung an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen gibt es für unser Unternehmen nicht. Unser Unternehmen nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

 

 


EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015

Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, die Angaben nach § 74 EEG unverzüglich nach ihrer Übermittlung zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sind Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen außerdem dazu verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 74 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. 

Dieser Pflicht kommen die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH mit unten stehenden Dokumenten nach.

Bericht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2015 (pdf)