REGENWASSERNUTZUNGSANLAGEN

Trinkwasser ist ein kostbares Gut dessen Gewinnung in Zukunft immer aufwendiger wird. Im Haushalt ist nicht bei allen Anwendungsbereichen Trinkwasserqualität erforderlich.


Aus diesem Grund fördern die NEUSTADTWERKE den Bau von Regenwassernutzungsanlagen.

Gefördert werden Anlagen für Regenwasser zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung. Eine Nutzung zum Wäschewaschen ist möglich, aber aus hygienischen Gründen sehr bedenklich. Anlagen die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen, werden nicht gefördert.

 

Der Antrag muss vor Beginn und Auftragserteilung eingereicht werden. Als Förderung werden 75,00 € je cbm Fassungsvermögen der Sammelanlage gewährt. Bedingung ist ein Mindestfassungsvermögen von 3 cbm. Gefördert werden maximal 5 cbm.

Die Baumaßnahme darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Die Förderung ist nach Inbetriebnahme und Abnahme durch einen Mitarbeiter der NEUSTADTWERKE fällig.

 

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Regenwassernutzungsanlage - Antrag

     
     
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Regenwassernutzung - Merkblatt

 

Hinweis:

Die Anlage muss den DIN-Normen 1988 und 1986 entsprechen und darf nur von einer eingetragenen Installationsfirma ausgeführt werden. Der Antragsteller ist für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Anlage und für eventuell auftretende Schäden verantwortlich.

Eine Zuschussbewilligung entbindet den Antragsteller nicht eventuell notwendige Erlaubnisse oder Genehmigungen selbständig einzuholen, so muss z.B. die Anlage dem staatlichen Gesundheitsamt angezeigt werden.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass auch Anlagen die nicht von uns gefördert werden, vorschriftsgemäß ausgeführt werden müssen. Dies ist nur der Fall, wenn die Anlage von einem eingetragenen Installateur errichtet und von den NEUSTADTWERKEn abgenommen wird.