Es gibt drei gute Gründe für den Austausch Ihrer alten Heizung:
Raumheizung und Warmwasserbereitung verursachen 90 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen von Haushalten und Kleinverbrauchern.
Eine neue Anlage verbraucht bis zu 30 Prozent weniger Energie, deshalb sollten Sie Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind, sobald wie möglich austauschen.
Besonders effektiv für den Klimaschutz ist es, wenn Sie auf Erdgas-Brennwerttechnik oder eine Wärmepumpe umstellen. Daher fördern wir die Umstellung auf diese Technologien mit dem „CO2 Minderungsprogramm“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
Gefördert wird im Altbau die Umstellung (von Nachtspeicher-, Kohle-, Koks- und Öl-Heizungen) auf elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung mit einer Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 (gem. DIN EN 14511, ersatzweise DIN EN 255).
Wir empfehlen die Installation eines Wärmemengenzählers in Anlagen, so dass Sie die Jahresarbeitszahl und damit die Effektivität Ihrer Elektro-Wärmepumpenanlage überwachen können. Bitte beachten Sie, dass die NEUSTADTWERKE für Wärmepumpen ein spezielles Stromprodukt anbieten.
Die Umstellung auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpenanlage wird einmalig bezuschusst bei Erreichen der,
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und derprogrammspezifischen Voraussetzungen.
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Antrag zur Heizungsumstellung Gültig ab: 01. Januar 2021 |
Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten bei Bestandsgebäuden und 12 Monaten bei Neubauobjekten ab Erhalt des Bewilligungsschreiben abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
Es handelt sich bei dem Objekt um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck.
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
Daten-/Typenblatt der Wärmepumpe mit Nachweis der geforderten Energieeffizienzklasse (gem. „Eurolabel“)
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)