Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024

Der Staat bezuschusst Ihre neue, klimafreundliche Heizung

Durch die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Energiekosten senken und CO2 einsparen. Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt – regelt seit 1. Januar 2024 den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. 

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz – auf einen Blick:

  • Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Bereits vor dem 01.01.2024 eingebaute, funktionierende Heizungen sind von dem Gesetz nicht betroffen. Sie dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

  • Erst ab dem 1. Januar 2045 ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen vollständig verboten.

  • In Bestandsgebäuden und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die 65%-Erneuerbare Energien-Anforderung erst, sobald eine kommunale Wärmeplanung verabschiedet wurde. Bis dahin dürfen auch weiter Gasheizungen installiert werden, die auf Wasserstoff umrüstbar sind.

 

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und welche Auswirkungen es auf Ihre Heizung hat, haben wir Ihnen unter folgendem Link zusammengestellt: Wie wir morgen heizen.

 

Der Staat unterstützt die Umstellung auf klimafreundliches Heizen und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Fördermittel. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut oder seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, erhält dafür eine umfassende Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Sanierern und Bauherren zur Verfügung. Im Bestand erhalten Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro – einmalig für die erste Wohneinheit.

 


 

Das interaktive Fördermittelhaus

Klicken Sie auf die Kacheln unseres interaktiven Fördermittelhauses und erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

 

Grundlage des interaktiven Fördermittelhauses ist die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Sanierern und Bauherren zur Verfügung steht. Bei Bestandsimmobilien muss der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegen, dann erhalten Sie als Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Die interaktive Fördermittelübersicht kann eine persönliche Rechts- und Energieberatung nicht ersetzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

 


 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 

Was wird mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024 unterstützt?
Wer kann einen BEG-Antrag stellen?
Wie hoch sind die Fördermittel durch die Bundesförderung?
Welche verschiedenen Förderungen und Boni der BEG gibt es?
Sind Förderung und die verschiedenen Boni kumulierbar?
Bei wem sind BEG-Förderung und Boni zu beantragen?
Muss mit dem Beginn der Arbeiten gewartet werden, bis der BEG-Förderantrag genehmigt ist?
Müssen BEG-Förderungen und Boni zurückgezahlt werden?

 

 

 Zurück zur Startseite | Zur News Übersicht