NeuStadtWerke

Wie sind die Netzentgelte geregelt?

Der Netzzugang und die Entgelte werden seit dem 13. Juli 2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das von der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH  betriebene Netz nutzen.

Wir behalten uns vor, aufgrund geänderter Ordnungsrahmen oder von Marktentwicklungen, Preise und Regelungen anzupassen.

Die hier veröffentlichten Netzzugangsentgelte Erdgas gelten ab dem 1. Januar 2011.
Entsprechend der gültigen Kooperationsvereinbarung § 6 hat die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH den Kostenblock „Wälzung aus vorgelagerten Netz(en)“ in ihr Preismodell integriert.

Die Preise inklusive Wälzung bilden somit die Grundlage für die Abrechnung der Netzzugangsentgelte Erdgas.

 

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 S.1 EnWG

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnW

Das novellierte, zum 04.08.2011 in Kraft getretene EnWG sieht in § 20 Abs. 1 S. 1 vor, dass die neuen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH hat basierend auf den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen die Erlösobergrenze für 2012 als Kalkulationsgrundlage für die sich daraus ergebenden Netzentgelte für 2012 ermittelt.

Der oben genannten Verpflichtung kommt die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2012 hiermit nach.

Netzentgelte 2012

Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2012.

 

Preisblatt 2012 (pdf)

 

Netzentgelte 2011

Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2011.

 

Preisblatt 2011 (pdf)

 

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