WÄRMEPUMPE

Es gibt drei gute Gründe für den Austausch Ihrer alten Heizung:   

  1. Raumheizung und Warmwasserbereitung verursachen 90 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen von Haushalten und Kleinverbrauchern. 

  2. Eine neue Anlage verbraucht bis zu 30 Prozent weniger Energie, deshalb sollten Sie Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind, sobald wie möglich austauschen.

  3. Besonders effektiv für den Klimaschutz ist es, wenn Sie auf Erdgas-Brennwerttechnik oder eine Wärmepumpe umstellen. Daher fördern wir die Umstellung auf diese Technologien mit dem „CO2 Minderungsprogramm“ für Kunden der NEUSTADTWERKE


WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH SIND DIESE?  

Gefördert wird im Altbau die Umstellung (von Nachtspeicher-, Kohle-, Koks- und Öl-Heizungen) auf elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung mit einer Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 (gem. DIN EN 14511, ersatzweise DIN EN 255).
Wir empfehlen die Installation eines Wärmemengenzählers in Anlagen, so dass Sie die Jahresarbeitszahl und damit die Effektivität Ihrer Elektro-Wärmepumpenanlage überwachen können. Bitte beachten Sie, dass die NEUSTADTWERKE für Wärmepumpen ein spezielles Stromprodukt anbieten.

 

Die Umstellung auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpenanlage wird einmalig bezuschusst bei Erreichen der,

  • Leistungszahl (LZ) ≥ 4,0 mit einer Gutschrift über 900 €.
  • Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 mit einer Gutschrift über 600 €.

* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und derprogrammspezifischen Voraussetzungen.

 

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Antrag zur Heizungsumstellung

Gültig ab: 01. Januar 2021

 



WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?

  • Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.

  • Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten bei Bestandsgebäuden und 12 Monaten bei Neubauobjekten ab Erhalt des Bewilligungsschreiben abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.

  • Es handelt sich bei dem Objekt um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck. 

 
 

 

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE

  • Daten-/Typenblatt der Wärmepumpe mit Nachweis der geforderten Energieeffizienzklasse (gem. „Eurolabel“)

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)

  • Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude

  • Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)