Neue Preise für die Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024 für Nichthaushaltskunden SLP und RLM Es ist nicht nur unser gesetzlicher Auftrag, sondern auch unser Anspruch, Sie sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen. Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden, aber auch für Nicht-Haushaltskunden unterliegt einem kurzen Belieferungszeitraum von maximal drei Monaten und stellt sicher, dass jeder mit Energie beliefert wird, auch wenn diese keinem Versorger zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung gilt nicht für regulär grundversorgte Kunden. Der Fall der Ersatzversorgung liegt z.B. dann vor, wenn ein Energieversorger Insolvenz anmeldet oder ihm die Bilanzkreiszuordnung gekündigt wird. Mit Wirkung zum 01.01.2024 passen wir die Preise folgender Ersatzversorgungstarife an: - Strom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden SLP Unter folgenden Link gelangen Sie zu den Preisblättern der Ersatzversorgung Strom: https://www.neustadtwerke.de/grundversorgung4.html Im Folgenden finden Sie neuen Preise je Tarif: Neue Preise für die Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024
- Strom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden RLM
Die nachfolgenden Preise sind Bruttopreise, inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Teilweise verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen Netznutzungskosten, Abgaben, Umlagen und Steuern. Die Preise wurden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024
Arbeitspreis HT
Arbeitspreis NT
Grundpreis
Messentgelt
Ersatzversorgung
für Nichthaushaltskunden SLP (Eintarif)
23,59 ct/kWh
214,20 €/Jahr
enthalten
zzgl. Netznutzung, Abgaben, Umlagen und Steuern
Ersatzversorgung
für Nichthaushaltskunden SLP (Zweitarif)
23,82 ct/kWh
23,35 ct/kWh
214,20 €/Jahr
enthalten
zzgl. Netznutzung, Abgaben, Umlagen und Steuern
Ersatzversorgung
für Nichthaushaltskunden RLM
21,09 ct/kWh
2.142,00 €/Jahr
enthalten
zzgl. Netznutzung, Abgaben, Umlagen und Steuern