Einspeisung

Sie planen eine Stromerzeugungsanlage, wie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW)? Nachfolgend finden Sie Informationen und Unterlagen bezüglich des Anschlusses einer Einspeiseanlage im Netzgebiet der Neustadtwerke.

 

Zu allererst benötigen wir Daten Ihrer geplanten Anlage.

Hierzu senden Sie uns bitte das nachfolgende Formular „Anfrage über die Anschlussmöglichkeit einer Erzeugungsanlage“ ausgefüllt zu. Ist ein Batteriespeicher geplant, reichen Sie bitte zusätzlich das Formular „Anfrage über die Anschlussmöglichkeit eines Batteriespeichers“ mit ein.

Bei Anschlussanfragen durch den Elektroinstallateur von Photovoltaikanlagen größer 100 kW, muss zusätzlich untenstehende Vollmacht durch den Anlagenbetreiber unterschrieben, gemeinsam mit der Anschlussanfrage eingereicht werden.

 

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Anfrage über die Anschlussmöglichkeit einer Erzeugungsanlage  

     
     
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Vollmacht zur Anfrage einer Photovoltaikanlage größer 100 kW

     
     
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Anfrage über die Anschlussmöglichkeit eines Batteriespeichers 

     


Anhand dieser Daten können wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Mit der Antwort auf Ihre Anfrage, bekommen Sie mitgeteilt, welche Unterlagen wir für die Inbetriebnahme der Anlage benötigen.

Nach der Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren (bis spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme). Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung einer Einspeisevergütung.   

Infoflyer der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister (Stand Januar 2019)

Infoschreiben der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister (Stand Januar 2019)

Zum Abschluss werden wir mit Ihnen eine Einspeisevereinbarung abschließen, in der alle wichtigen Daten der Anlage zusammengefasst sind. Neben dieser Vereinbarung werden wir mit Ihnen auch einen Netzanschlussvertag gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) abschließen.

Gerne stehen wir für eine individuelle Beratung unter der Telefonnummer 09161 / 785 200 zur Verfügung.

 


 

Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue Photovoltaik-Anlagen wichtige gesetzliche Neuerungen. Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung will der Gesetzgeber die Stromnetze entlasten und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien effizienter gestalten. Betroffen sind alle PV-Anlagen ab 2 kW, die ab diesem Stichtag in Betrieb genommen wurden. Alle Informationen zum Solarspitzengesetz und der 60-Prozent-Regelung finden Sie im Newsbereich.




 

Digitale Einspeiseanfrage

 

 

Folgende Unterlagen sind vor Inbetriebnahme an uns zu übergeben:

 

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Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und oder Speicher (E.8) 

     
     
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Datenblatt Stromspeicher (E.3)                                                                          

     
     
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Datenblatt für Erzeugungsanlagen (E.2)

     
     
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Nachweis des Inbetriebnahmezeitpunkts einer Photovoltaik

     
     
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Fragebogen EEG-Eigenversorgung Photovoltaik

     
     
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Fragebogen EEG-Eigenversorgung Blockheizkraftwerk

     
     
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Fertigmeldung Strom mit Unterschrift des Installateurs

     
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Einheitenzertifikat (E.4)

     
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Prüfbericht „Netzrückwirkungen" mit einem Eingangsstrom > 75 A (SO kW) (E.5)

     
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Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (E.6)

     
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Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz (E.7)

     
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Messkonzept

     
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Lageplan mit Anbringungsort

     
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Übersichtsschaltbild der gesamten elektrischen Anlage mit Betriebsmitteldaten

     
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Nachweis über die Registrierung der Stromerzeugunganlage/des Batteriespeichers im Marktstammdatenregister