Gasrechnung richtig und verstehen

 

Der Gasverbrauch wird auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Auf den Gaszählern wird der Verbrauch jedoch in Kubikmeter (m3) aufgeführt.

Wie errechnet man nun seinen persönlichen Gasverbrauch?

In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes. So ist gleichermaßen ein Höchstmaß an Präzision und Kontrolle gegeben.

 

Grundsätzliches:

Im Gegensatz zu Strom ist Erdgas ein Naturprodukt und unterliegt Schwankungen hinsichtlich seines Energieinhaltes. Der Zustand des Gases, also Gastemperatur und Gasdruck sind weitere Einflüsse, die auch bei Ihrer Gasabrechnung berücksichtigt werden.

Insbesondere spielen dabei folgende Faktoren eine Rolle:

Brennwert:

Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Gas im Normzustand enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt. Der Brennwert wird gemäß G 685 kundenspezifisch entsprechend der Abrechnungszeitspannen ermittelt.

 

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Brennwerte 2022 Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH

 

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Brennwerte 2023 Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH

 

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Brennwerte 2024 Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH



 

Zustandszahl:


Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl z, die kundenspezifisch ermittelt wird.
Beim Gas wird zwischen dem Betriebszustand und dem Normzustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases am Zähler des Kunden. Der Betriebszustand ist abhängig von dem vorliegenden Druck (Höhe) und der Temperatur. Der Normzustand liegt bei einem Druck von 1013,25 mbar und einer Temperatur von  0°C (= 273,15 Kelvin) vor.

 


 

Beispielrechnung

Die zur Abrechnung kommende Energiemenge in kWh entspricht der Thermischen Energie.

Thermische Energie = Gasverbrauch (Betriebsvolumen) x Zustandszahl x Brennwert

 

E             = Thermische Energie [kWh]

Vb           = Gasverbrauch (Betriebsvolumen) [m³]

z              = Zustandszahl

HS,eff        = Brennwert [kWh/m³]

 

Im Folgenden werden die Faktoren ermittelt und erörtert:


Gasverbrauch (Betriebsvolumen):

Anfangsbestand

vom 01.01.2019

= 1657m³

Endstand

vom 31.12.2019

= 5180m³

Verbrauch

5180m³ - 1657m³

= 3523


Der Gasverbrauch wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (in der Regel zwölf Monate).

Zustandszahl z:

Umrechung vom Betriebszustand auf den Normzustand des Gases:

Normzustand:

Temperatur von Tn= 0°C (= 273,15 K) und Normdruck von pn =1013,25 mbar.

Betriebszustand:

Die Temperatur des Erdgas beträgt 15°C, dies entspricht 288,15 Kelvin

Der Betriebsdruck ergibt sich aus der Höhe, Lage der Messstelle:

 

Zugeordnete Höhe der Messstelle: in Neustadt a. d. Aisch inkl. Birkenfeld H = 310 m

Auf Basis der G 685, Kapitel 5.2.3.3

 

Nach folgenden Gleichungen ergibt sich unsere Beispielrechnung:

 

z              = Zustandszahl                                  

H             = zugeordnete Höhe Gaszähler[m]

Tn            = Normtemperatur = 273,15 K

Teff          = 15°C + 273,15 K = 288,15 K         

pn            = Normdruck = 1013,25 mbar

peff           = Übergabedruck [mbar]

pamb        = Luftdruck am Gaszähler [mbar]   

            

Für unsere Beispielrechnung ergibt sich für p, Teff und z:

pamb        = 1016 mbar - 0,12 mbar/m x 310 m = 978,80 mbar

peff           = 22 mbar

 

Der Übergabedruck am Gasdruckregelgerät beträgt in der Regel 23 mbar. Zur Gasabrechnung werden aufgrund des Druckverlustes in der Rohrleitung sowie des Druckverlustes des Gasströmungswächters zum Gaszähler 22 mbar verwendet. Somit wird dem DVGW Arbeitsblatt G 685 entsprochen, da eine Abrechnung zu Gunsten des Letztverbrauchers von den Eichbehörden nicht beanstandet wird. Andere Übergabedrücke entnehmen Sie bitte dem Netzanschlussvertrag.Erdgas.

 

p             = 978,80 mbar + 22 mbar = 1000,8 mbar

Teff           = 15°C + 273,15 K = 288,15 K

 

Brennwert:

Brennwert (Abrechnungszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019)

Brennwert = 11,218 kWh/m³

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, ändert sich der Brennwert jeden Monat geringfügig.

Die monatlichen Brennwerte sind im Internet unter: www.neustadtwerke.de aufgeführt.

Die Brennwerte über die Abrechnungszeitspannen (z.B.: 12 Monate)  werden durch die Neustadtwerke mengengewichtet entsprechend G 685 ermittelt.

In diesem Beispiel ist dies ein Brennwert von 11,218 kWh/m³ über den Betrachtungszeitraum von 12 Monaten.

 

Thermische Energie:

Die Thermische Energie errechnet sich nach folgender Gleichung:

E             = Thermische Energie [kWh]

Vb           = Gasverbrauch (Betriebsvolumen) [m³]

z              = Zustandszahl

HS,eff        = Brennwert [kWh/m³]

 

Thermische Energie   Gasverbrauch (Betriebsvolumen)   Zustandszahl   Brennwert
37003 kWh  = 3523 m³ x 0,9363  x 1,218 kWh/m³



Tabellarische Zusammenstellung wie in der Rechnung:

Datum

Standermittlung

Stand

Differenz [m³]

Zustandszahl Z

Brennwert [kWh/m³]

Thermische Energie [kWh]

31.12.2018

Ablesung

1657

 

 

 

 

31.12.2019

Ablesung

5180

3523

0,9363

11,218

37003

Verbrauchte Thermische Energie in dem Zeitraum

37003

Verbrauchte Thermische Energie von 01.01.2018 – 31.12.2018 zum Vergleich

36678


Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Multipliziert man nun den Gasverbrauch (Betriebsvolumen), die Zustandszahl und den Brennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte Thermische Energie. Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und nach den Preis-/Tarifstrukturen des jeweiligen Lieferanten zur Abrechnung herangezogen.

Unterteilung:

Falls in der Gasabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss (z.B. wegen Preis- oder Steueränderung) und keine Ablesung des Zählers vorliegt, dann wird die Mengenaufteilung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 685 durchgeführt.

Weiterführende Informationen:

Für eine Vertiefung in die Gasabrechnung wird das DVGW Arbeitsblatt G 685 empfohlen. Dieses Arbeitsblatt wurde vom DVGW, der PTB (Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) und den Eichbehörden der Bundesländer erarbeitet.

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Allgemeine Erläuterungen der Gasabrechnung

nach DVGW Arbeitsblatt G 685