CO2 MINDERUNGSPROGRAMM 2022
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
GEBÄUDEDÄMMUNG
GEBÄUDEDÄMMUNG
Durch fachgerechte Wärmedämmung können beträchtliche Energieeinsparungen erzielt werden. Dämmstoffe sind vom Keller bis zum Dach bei allen Bauteilen einsetzbar.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH SIND DIESE ?
Für Wärmedämmmaßnahmen erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von 500 €.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und folgender Voraussetzungen.

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Antrag Gebäudedämmung
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Das zu fördernde Gebäude ist älter als 25 Jahre (Fertigstellung bis zum 31.12.1997).
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Es handelt sich bei dem Objekt um ein bestehendes Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck.
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Gefördert werden nur komplette Wärmedämmmaßnahmen am Gebäude (d.h. die komplette Hausfassade, das komplette Dach oder alle Fenster eines Gebäudes).
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten ab Erhalt des Bewilligungsschreibens abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Gebäudeplan & Bilder (Grundriss, Seitenansicht)
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Nachweis zum Baujahr
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Dämmmaßnahme)
KONTROLLIERTE WOHNUNGSLÜFTUNG
KONTROLLIERTE WOHNUNGSLÜFTUNG
Um das Einsparpotenzial eines gut gedämmten Gebäudes voll ausnutzen zu können, ist eine energieeffiziente Lüftungsart wichtig. Wir empfehlen Anlagen mit einem Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung von mindestens 80 % zu wählen.

WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Wir fördern den Einbau von zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird einmalig mit 500 €* bezuschusst.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und folgender Voraussetzungen.

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Antrag Kontrollierte Wohnungslüftung
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Daten-/Typenblatt der Lüftungsanlage
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Nachweis zum Baujahr
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Installation)
HEIZUNGSUMSTELLUNG - WÄRMEPUMPE
WÄRMEPUMPE
Es gibt drei gute Gründe für den Austausch Ihrer alten Heizung:
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Raumheizung und Warmwasserbereitung verursachen 90 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen von Haushalten und Kleinverbrauchern.
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Eine neue Anlage verbraucht bis zu 30 Prozent weniger Energie, deshalb sollten Sie Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind, sobald wie möglich austauschen.
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Besonders effektiv für den Klimaschutz ist es, wenn Sie auf Erdgas-Brennwerttechnik oder eine Wärmepumpe umstellen. Daher fördern wir die Umstellung auf diese Technologien mit dem „CO2 Minderungsprogramm“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH SIND DIESE?
Gefördert wird im Altbau die Umstellung (von Nachtspeicher-, Kohle-, Koks- und Öl-Heizungen) auf elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung mit einer Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 (gem. DIN EN 14511, ersatzweise DIN EN 255).
Wir empfehlen die Installation eines Wärmemengenzählers in Anlagen, so dass Sie die Jahresarbeitszahl und damit die Effektivität Ihrer Elektro-Wärmepumpenanlage überwachen können. Bitte beachten Sie, dass die NEUSTADTWERKE für Wärmepumpen ein spezielles Stromprodukt anbieten.
Die Umstellung auf eine elektrisch betriebene Wärmepumpenanlage wird einmalig bezuschusst bei Erreichen der,
- Leistungszahl (LZ) ≥ 4,0 mit einer Gutschrift über 900 €.
- Leistungszahl (LZ) ≥ 3,3 mit einer Gutschrift über 600 €.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und derprogrammspezifischen Voraussetzungen.

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Antrag zur Heizungsumstellung
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten bei Bestandsgebäuden und 12 Monaten bei Neubauobjekten ab Erhalt des Bewilligungsschreibens abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
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Es handelt sich bei dem Objekt um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude mit einem gemeinnützigen Zweck.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Daten-/Typenblatt der Wärmepumpe mit Nachweis der geforderten Energieeffizienzklasse (gem. „Eurolabel“)
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)
HEIZUNGSUMSTELLUNG - ERDGASBRENNWERTTECHNIK
ERDGASBRENNWERTTECHNIK
Erdgas hat die günstigste CO2-Bilanz aller fossilen Energieträger und verbrennt schadstoffarm. Die Brennwerttechnik nutzt zusätzlich die Kondensationswärme des Wasserdampfs, der bei der Verbrennung entsteht. Selbst gegenüber der Niedertemperaturtechnik bringt die Brennwerttechnik noch zusätzliche Energieeinsparungen von etwa 10 Prozent.

WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH IST DIESER?
Gefördert wird im Altbau die Heizungsumstellung von einer vorhandenen Zentralheizung sowie von Einzelöfen (Öl, Kohle, Koks, Strom) auf die umweltschonende Erdgasbrennwerttechnik mit der Energieeffizienzklasse A, B (gem. EU-Energielabel ab 01.03.2021).
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Die Umstellung einer Heizungsanlage eines anderen Brennstoffes (Strom, Kohle, Koks oder Öl) auf Erdgasbrennwerttechnik wird mit 800 €* gefördert.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.

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Antrag zur Heizungsumstellung
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten ab Erhalt des Bewilligungsschreibens abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
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Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
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Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)
HEIZUNGSUMSTELLUNG - BRENNSTOFFZELLEN-HEIZUNG
BRENNSTOFFZELLEN-HEIZUNG
Die Brennstoffzellentechnik zählt zum Spannendsten, was der Heizungsmarkt derzeit zu bieten hat. Brennstoffzellen sind vom Prinzip her die effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung: Sie versorgen Ihren Haushalt zuverlässig, zukunftssicher und höchsteffizient mit Wärme und Strom. Die Brennstoffzellentechnik überzeugt mit einem äußerst niedrigen Energieverbrauch und schont die Umwelt durch einen geringen Ausstoß an Treibhausgasen. Brennstoffzellen setzen in Sachen Verbrauch und CO2-Emission neue Maßstäbe.
Brennstoffzellen für den Heizungskeller sind jetzt keine Zukunftsvision mehr, sondern regulär erhältliche stromerzeugende Heizungen und dank entsprechender Förderprogramme (BMVI; KfW etc.) für die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nur eine hocheffiziente und umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Lösungen, sondern auch wirtschaftlich sehr interessant. So sind neben den klassischen Herstellern von Heizungen wie Buderus, Junkers Vaillant, Vissmann oder SenerTec auch Spezialanbieter wie Solid Bluegen, Elcor oder Hexis am Markt aktiv.
Durch ihren extrem geringen Energieverbrauch und die besonders leistungsfähige Technik überzeugt die Brennstoffzelle mit den niedrigsten Brennstoff- kosten im Vergleich mit anderen Heizungen.
Umfangreiche Förderung und Vorteile im Rahmen des Gebädeenergiegesetzes (GEG) machen eine Invetition zusätzlich lukrativ.
WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH IST DIESER?
Die Zuschüsse erhalten Sie für den Bau und Betrieb einer mit Erdgas betriebenen Brennstoffzellenheizung. Die Anlagen sind Festinstallationen und unterliegen den jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften. Gefördert werden nur stationär betriebene und industriell gefertigte Anlagen.
Der Investitionskostenzuschuss beträgt pauschal 1.500 € pro Anlage.

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Antrag zur Heizungsumstellung
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
BLOCKHEIZKRAFTWERKE
BLOCKHEIZKRAFTWERKE
Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie nutzen die eingesetzte Energie zu 80, teilweise auch 90 Prozent und benötigen so bis zu 40 Prozent weniger Energie als die herkömmliche Kombination aus lokaler Heizung und zentralem Kraftwerk. Das verringert auch klimaschädliche Emissionen. Ein Blockheizkraftwerk rechnet sich in der Regel ab einer Laufzeit von 4.000 bis 5.000 Stunden pro Jahr. Inzwischen gibt es Blockheizkraftwerke auch schon für Einfamilienhäuser (Mikro-BHKW).

WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE UND WIE HOCH SIND DIESE?
Die Zuschüsse erhalten Sie für den Einsatz von Erdgas-Blockheizkraftwerken. Der Jahresnutzungsgrad der Anlage von 70 % und die Emissionsgrenzwerte nach TA-Luft (50% der Grenzwerte) müssen eingehalten werden. Es sind keine Langzeitreserven erforderlich. Die Anlagen sind Festinstallationen und unterliegen den jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften. Gefördert werden nur stationär betriebene und industriell gefertigte Anlagen.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Im Neu- und Altbau beträgt der Investitionskostenzuschuss 150 €* pro kW thermischer Leistung und ist begrenzt auf maximal 1.500 €* pro installierte Anlage (10 kW).
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und folgender Voraussetzungen.

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Antrag Blockheizkraftwerk
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
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Der Antrag muss vor Beginn und vor Auftragserteilung (z. B. der Bestellung) eingereicht werden.
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Die Baumaßnahme muss innerhalb von 8 Monaten ab Erhalt des Bewilligungsschreibens abgeschlossen sein, andernfalls verfällt der bewilligte Förderantrag.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
-
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Daten-/Typenblatt des Blockheizkraftwerks
-
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Ähnliches)
-
Zusätzlich zum Eigentumsnachweis eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
-
Nachweis der Gemeinnützigkeit, falls kein Wohngebäude
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Vollständig ausgefülltes Nachweisformular (Einzureichen nach der Heizungsumstellung)
STROMEFFIZIENTE HAUSHALTSGERÄTE
STROMEFFIZIENTE HAUSHALTSGERÄTE
Mit dem Einsatz moderner Geräte kann ein erheblicher Beitrag zum Stromsparen geleistet werden. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Energie Ihre Haushaltsgeräte brauchen – die NEUSTADTWERKE verleihen in Ihrem Kundenzentrum für Stromkunden kostenfrei Strommessgeräte.

WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Wir fördern den Austausch folgender Haushaltsgeräte der Energieeffizienzklasse A
(gem. EU-Energielabel ab 01.03.2021):
Zusätzlich fördern wir noch folgende Stromsparmaßnahmen:
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Den Austausch eines Elektro- durch einen Erdgaseinbauherd.
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Den Kauf eines Wärmepumpenwäschetrockners.
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Den Austausch Ihrer Heizungsumwälzpumpe durch eine leistungsgesteuerte Heizungsumwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A (gem. EU-Energielabel ab 01.03.2021).
Besonders sparsame Haushaltsgeräte finden sie hier.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Die Ersatzbeschaffung eines der aufgeführten Haushaltsgeräte wird mit einer Gutschrift über 60 € gefördert.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.

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Antrag Stromeffiziente Haushaltsgeräte
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
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Der Kauf eines der aufgeführten Geräte muss zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022 liegen.
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Der Förderantrag kann nur bis zum 15.01.2023 gestellt werden.
ELEKTROMOBILITÄT - ELEKTROAUTO
ELEKTROAUTO
Der Verkehr verursacht ein Viertel des CO2-Ausstoßes in Deutschland. Die Elektromobilität wird auf längere Sicht die CO2-Bilanz des Verkehrs deutlich verbessern. Elektrofahrzeuge sind hoch effizient und emittieren im Betrieb in der Regel kein CO2. Damit dies auch bei einer Betrachtung der gesamten Energiekette gilt, ist eine umweltfreundliche und klimaentlastende Stromerzeugung für die Elektromobilität erforderlich.

WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Wir fördern den Kauf eines Elektroautos mit 100 Prozent elektrischem Antrieb.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
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Der Kauf eines neuen Elektroautos mit 100 Prozent elektrischen Antrieb wird mit 250 € gefördert.
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Bei Kauf eines Jahres- oder Vorführwagen reduziert sich der Förderbetrag auf 50% der vorgenannten Fördermengen.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen. Der Förderbetrag
ergibt sich aus der Multiplikation des Arbeitspreises unseres Grundversorgungstarifs mit den Kilowattstunden.

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Antrag Elektromobilität - Elektroauto
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
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Es sind die allgemeinen Förderrichtlinien des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE einzuhalten.
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Das Elektroauto entspricht der EG-Fahrzeugklasse M.
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Es handelt sich um ein Neufahrzeug (Erstzulassung) oder einen Jahres- bzw. Vorführwagen 1. Hand.
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Das Erstzulassungsdatum bei der Antragstellung liegt nicht länger als 12 Monate zurück.
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Die Zulassung erfolgt zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022.
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Ausgeschlossen von diesem Förderprogramm sind Gewerbetreibende des Handels oder des Verkaufs von Kraftfahrzeugen jeglicher Art.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Rechnungskopie mit Angaben über Hersteller (lautend auf den Antragsteller)
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Kopie der Zulassungsbescheinigung
ELEKTROMOBILITÄT - WALLBOX
WALLBOX
Eine heimische Wand-Ladestation (Wallbox) für sicheres Laden zu Hause spart den Weg zur zentralen „Strom-Tankstelle“. Die meisten der aktuell im Handel verfügbaren Fahrzeuge können (noch) über normale Haushaltssteckdosen geladen werden. Über die Steckdose wird jedoch nur wenig Leistung übertragen, somit dauert der Ladevorgang relativ lange. Deshalb ist eine Wallbox eine Möglichkeit, den Ladevorgang zu beschleunigen. Die Übertragung ist meist doppelt so schnell wie bei einer herkömmlichen Steckdose.

WOFÜR GIBT ES ZUSCHÜSSE?
Gefördert wird der Einbau einer gebrandeten Wand-Ladestation (Wallbox) der NEUSTADTWERKE durch einen Elektroinstallationsfachbetrieb Ihrer Wahl.
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Die Installation einer Wallbox an Ihrer Abnahmestelle wird mit einmalig 100 € gefördert.
* Unter Berücksichtigung der allgemeinen Förderrichtlinien und der programmspezifischen Voraussetzungen.

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Antrag Elektromobilität - Wallbox (Wandladestation)
Gültig ab: 01. Januar 2022
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WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?
- Der Kauf der Wallbox muss über die NEUSTADTWERKE und die Installation über einen Elektroinstallationsfachbetrieb bis spätestens 31.12.2022 erfolgen.
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
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Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag des „CO2 Minderungsprogramms“ für Kunden der NEUSTADTWERKE
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Rechnungskopie oder schriftliche Bestätigung des Elektroinstallationsfachbetrieb über den fachgerechten Einbau

Zur Broschüre 2022 (pdf)
VORWORT
Wir denken global und handeln lokal.
Dies ist ein Leitsatz, der die Energiewende sehr gut widerspiegelt. Klimaschutz ist zu einem weltbewegenden und weltumspannenden Thema geworden und betrifft nicht nur die Bewohner von Küsten und Trockenzonen, sondern uns alle und damit auch unsere Region.
So haben wir es uns als regionaler Energieversorger zur Aufgabe gemacht, als Vorreiter und auch als Vorbild für den weltweiten Klimaschutz einen Beitrag zu leisten. Wir belohnen unsere Kunden, die energetisch sanieren, sich für eine effiziente Heiztechnologie entscheiden, energiesparende Haushaltsgeräte anschaffen, auf Elektromobilität setzen oder in eine Anlage zur Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien investieren.
All diese Möglichkeiten des Energiesparens fördern wir auch dieses Jahr wieder mit unserem CO2-Minderungsprogramm.
Auch dieses Jahr steht wieder ein Fördertopf in Höhe von 30.000 € zur Verfügung.

ALLGEMEINE FÖRDERRICHTLINIEN
Für alle Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms 2022 gilt:
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Jedes Gebäude kann nur einmal durch das CO2 Minderungsprogramm der Neustadtwerke gefördert werden.
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Antragssteller kann nur der Eigentümer sein. Jeder Antragsteller kann nur ein Förderprogramm pro Jahr in Anspruch nehmen.
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Ausgenommen von den beiden vorhergehenden Richtlinien sind das Förderprogramm 5 (Stromeffizienter Haushalt), welches einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden kann.
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Ebenfalls ausgenommen sind die Förderprogramme 6.1 (Elektroauto) und 6.2 (Wallbox), welche zusätzlich einmal unabhängig von anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden können.
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Sie sind Strom- und Erdgaskunde der Neustadtwerke, vorausgesetzt Sie haben die Möglichkeit Erdgas zu beziehen. Falls Sie Eigentümer des zu Fördernden Objektes sind, dieses aber nicht selbst bewohnen, muss ein Strom- und Erdgasliefervertrag mit den Neustadtwerken für Ihren Privatwohnsitz vorliegen.
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Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Energielieferanten, wird der Zuschuss zeitanteilig zurückgefordert.
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Eine Antragsberücksichtigung erfolgt nicht, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom- oder Erdgaslieferungsvertrag zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
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Für alle Maßnahmen gilt: Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 bewilligt. Für das aktuelle Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.
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Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Neustadtwerke. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Weitere öffentliche Fördermittel dürfen in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderung anderer Energieversorger - Änderungen vorbehalten.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Daten aus den Anträgen sind zur Abwicklung erforderlich und werden von den damit beauftragten Stellen gespeichert.
WIE ERHALTEN SIE DEN ZUSCHUSS?
Sie erhalten den Antrag auf Zuschuss im Rahmen des "CO2 Minderungsprogramms für Kunden der Neustadtwerke" bei uns in der Markgrafenstraße 24 oder über unsere Hompage in den jeweiligen Bereichen zum Herunterladen. Oder Sie rufen uns unter Tel.: 0 91 61 / 785 - 500 an und wir senden Ihnen den Antrag auch gerne per Post zu.
Füllen Sie den Antrag aus, legen Sie alle notwendigen Unterlagen bei (siehe Checkliste) und senden Sie alle Unterlagen an die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung des Antrags sämtliche Angaben und Unterlagen vorliegen müssen.
Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und noch Fördermittel zur Verfügung stehen, senden wir Ihnen ein Bewilligungsschreiben zu. Sie können dann mit der Ausführung Ihrer Maßnahme beginnen. Die Ausführung der Maßnahme muss innerhalb von acht Monaten abgeschlossen sein.
Bitte lassen Sie sich die durchgeführten Maßnahmen durch Ihr ausführendes Handwerksunternehmen auf unserem Nachweisformular bestätigen und senden uns dieses zu.
Weitere Förderungsmaßnahmen gibt es auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.