STROM - Preisbestandteile

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen:

1. Umlagen, Abgaben und Steuern

2. Netzentgelte

3. Strombeschaffung, Vertrieb und Service der NEUSTADTWERKE

 

Die Staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern machten 1999 rund 30% aus, heute sind es rund 51%.

Ein weiteres Viertel besteht aus den so genannten Netzentgelten. Diese werden von den örtlichen Netzbetreibern u.a. für Erneuerung und Instandhaltung des Netzes sowie Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Sie sind für alle Stromanbieter in einem Netzgebiet gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. 

Der restliche Anteil verteilt sich auf auf die Strombeschaffung, den Vertrieb und den Service der NEUSTADTWERKE

 

Erklärung der Umlagen, Abgaben & Steuern:

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage):

Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.


Konzessionsabgabe (KA):
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.


Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Umlage):
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letzverbraucher umgelegt. 


Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage):
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 


Stromsteuer:
Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

 
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNetzentgeltverordnung (§19-Umlage): 
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
 

Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmen prozentual besteuert. Der Umsatzsteuersatz bleibt unverändert bei 19%. 

 


Stromkennzeichnung

Mit Ihrer jährlichen Stromrechnung erhalten Sie jeweils auch das Stromkennzeichen der NEUSTADTWERKE bzw. des von Ihnen bezogenen Stromproduktes. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen kurzen Erklärfilm (dreieinhalb Minuten) über Stromkennzeichnung, Ökostrom und Herkunftsnachweise zur Verfügung gestellt. Darin wird diese wichtige jährliche Verbraucherinformation über Ihren Strombezug auf ansprechende Weise näher erläutert. 


» Mediacenter-Datenarchiv/Bilder_Strom » Stromkennzeichnung_Bild_aktuell.jpg

 

Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier:

» Mediacenter-Datenarchiv » Service » pdf-icon.png  

Informationen zur Stromkennzeichnung und zur Nutzung

 

 


Stromkennzeichnung Mieterstromkunden

Mit Ihrer jährlichen Stromrechnung erhalten Sie jeweils auch das Stromkennzeichen der NEUSTATWERKE bzw. des von Ihnen bezogenen Stromproduktes. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen kurzen Erklärfilm (dreieinhalb Minuten) über Stromkennzeichnung, Ökostrom und Herkunftsnachweise zur Verfügung gestellt. Darin wird diese wichtige jährliche Verbraucherinformation über Ihren Strombezug auf ansprechende Weise näher erläutert. 


» Mediacenter-Datenarchiv/Bilder_Strom » Stromkennzeichnung_Mieterstrom_Bild_aktuell.jpg

 

Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung für Miterstromkunden finden Sie hier:

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Informationen zur Stromkennzeichnung für Mieterstromkunden und zur Nutzung