Öffentliches Laden

Die Elektromobilität soll in den kommenden Jahren Deutschlands Straßen erobern. Um für die Zukunft optimal aufgestellt zu sein, investieren wir bereits heute in die Ladeinfrastruktur. Besitzer von Elektrofahrzeugen können bequem an unseren öffentlichen Ladesäulen in Neustadt a.d. Aisch ihre E-Fahrzeuge aufladen. Natürlich mit 100% Naturstrom aus Wasserkraft.

LadeverbundPlus

Alleine ist es nahezu unmöglich sich der Herausforderung zu stellen, vor allem als ein kleineres lokales Stadtwerk. Aus diesem Grund haben sich die Neustadtwerke bereits vor vielen Jahren dem LadeVerbundPlus (LVPlus) angeschlossen. Aktuell stehen im LVPlus rund 1.000 Ladestationen zur Verfügung. Bei AC-Ladestationen wird auf die Ladetechnik mit Typ-2-Stecker und einer Ladeleistung von 22 kW je Ladepunkt gesetzt. Im Bereich der DC-Schnellladestationen gibt es unterschiedliche Ladeleistungen. Derzeit betreiben die Neustadtwerke 10 AC-Ladepunkte mit 22 kW und einen DC-Ladepunkt mit 50 kW.

Mehr Informationen zum LadeVerbundPlus und den Ladesäulenfinder finden Sie unter www.ladeverbundplus.de.

 


Welche Preise gelten für das öffentliche Laden?

Ab dem 01.10.2023 gelten für das öffentliche Laden folgende Preise:

Laden innerhalb des LadeVerbundPlus

 

Normalladestationen (AC)

 

Blockiergebühr1) nach 240 Minuten (zwischen 8 und 20 Uhr)

5,00 ct/min

Ad-hoc-Tarif

62,00 ct/kWh

Normaltarif

55,00 ct/kWh

Ermäßigter Tarif2)            

48,00 ct/kWh 

Schnelladestationen (DC)

   

Blokiergebühr1) nach 45 Minuten (zwischen 0 und 24 Uhr)

10,00 ct/min

Ad-Hoc Tarif

76,00 ct/kWh

Normaltarif

67,00 ct/kWh

Ermäßigter Tarif2)      

58,00 ct/kWh

     

RFID Ladekarte3) (einmalig je Karte)

   
     

Deutschlandweites Laden

   

Normalladestationen (AC)

   

Normaltarif 

62,00 ct/kWh

Ermäßigter Tarif2)      

55,00 ct/kWh 

Schnellladestationen (DC)

   

Normaltarif 

76,00 ct/kWh 

Ermäßigter Tarif2)

67,00 ct/kWh

 

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Preisblatt Öffentliches Laden von Elektroautos

Preisstand: 1. Oktober 2023

Preisblatt Öffentliches Laden von Elektroautos (pdf) - vor dem aktuellen Preisstand

 


Wie funktioniert die Abrechnung der Ladevorgänge?

Abgerechnet werden je Ladevorgang die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) und teilweise eine Blockiergebühr1), dienach Ablauf eines definierten Zeitlimits fällig wird. Das Parken auf den markierten Stellplätzen an den Ladestationen ist in Neustadt grundsätzlich frei, somit fallen keine klassischen Parkgebühren an. Kunden der Neustadtwerke bzw. Kunden von Partnern im LVPlus zahlen einen ermäßigten Tarif2). Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt monatlich über die LadeVerbundPlus-App mit Ihrem jeweils hinterlegten Zahlungsmittel. Bei Ad-hoc-Ladevorgängen, die nicht über die App gestartet werden, erfolgt die Abrechnung ausschließlich über eine Kreditkarte oder den jeweiligen Roaming-Anbieter.

 


Wo befinden sich unsere Ladestationen?


Standort Ladepunkte  Ladeleistung

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Schnizzersweg 10

6 Ladepunkte

1x 50 kW (CCS Stecker)

5x 22 kW  (Typ2 Steckdose)

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An der Weißen Marter 12

2 Ladepunkte

1x 150 kW (CCS Stecker) bzw. 

2x 75 kW (CCS Stecker)

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Konrad-Adenauer-Straße 2

2 Ladepunkte

2x 22 kW  (Typ2 Steckdose)

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Hans-Böckler-Straße 3

2 Ladepunkte

2x 22 kW  (Typ2 Steckdose)

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Markgrafenstraße 24

1 Ladepunkt

1x 22 kW  (Typ2 Steckdose)

 


Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.

1) Die Blockiergebühr fällt nach Ablauf der angegebenen Zeit und innerhalb des angegebenen Zeitfensters an. Sie soll dafür Sorge tragen, dass die Ladepunkte nicht zu lange besetzt werden und andere Elektrofahrer ebenfalls die Möglichkeit bekommen, Ihr Elektrofahrzeug aufzuladen. Die Blockiergebühr fällt nicht an allen Ladesäulen an. Die gültigen Preise sowie die Angabe ob eine Blockiergebühr anfällt, finden Sie in der App an dem jeweiligen Ladepunkt. Bitte prüfen Sie vor dem Start des Ladevorgangs die hinterlegten Konditionen.

An den Ladesäulen Jobcenter und Landratsamt gibt es keine Blockiergebühren.

2) Der ermäßigte Tarif gilt für Stromkunden eines Anbieters, welcher Partner im LadeVerbundPlus ist. Es ist eine Registrierung in der App des LadeVerbundPlus notwendig.

3) Die RFID Ladekarte kann über Ihren App-Zugang beantragt werden und ist dann mit dem Konto und Zahlungsmittel verknüpft. Sie ermöglicht das einfache und schnelle Starten eines Ladevorganges. Bitte prüfen Sie vor jedem Ladebeginn die jeweiligen Ladekosten.