NETZENTGELTE
Netzzugang und Entgelte werden seit dem 13. Juli 2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt. Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH nutzen. Wir behalten uns vor, aufgrund geänderter Ordnungsrahmen oder von Marktentwicklungen, Preise und Regelungen anzupassen.
NETZENTGELTE 2021
Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2021.
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Preisblatt 2021 gültig ab dem 01. Januar 2021 für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH |
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Referenzpreisblatt ab 2021 (pdf) für vermiedene Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) |
NETZENTGELTE 2020
Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2020.
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Preisblatt 2020 gültig ab dem 01. Januar 2020 für das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH |
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Referenzpreisblatt 2020 (pdf) für vermiedene Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) |